Autohofplanung in Olsberg

Olsberg plant die Ausweisung einer Fläche für einen LKW-Autohof

Hier geht es zu den Planungsunterlagen:
https://www.olsberg.de/_rathaus/ratsinfo/117100100000011751.php

Fazit: Natur machen wir selten mit einem Big Bang kaputt.
Aber Salami-Methode unterschiedet sich im Ergebnis nicht.
Danach ist die Fläche vorbelastet. Und dann spricht nichts mehr gegen eine nördliche Erweiterung. Faktisch sind das Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet dann weg bzw. entwertete.

 Zur Sache: Die LKW-Fahrleistung ist von 2010 auf Januar 2022 um 34% gestiegen. Grundlage sind die Maut-Daten. Enthalten sind auch die mautpflichtigen Fahrten im Regionalverkehr. Die Anzahl der nächtlich auf Tour abgestellten LKW ist von 2008 auf 2018 sogar um 40% gestiegen. Alles amtliche Zahlen.
Nachhaltig? Klimaneutral? Oder wahnwitzig!


Die Planung der Stadt Olsberg hat drei Aspekte:

– Natur- und Landschaftsschutz

– Umweltschutz einschl. Verkehrsbelastung

– Arbeitsplätze

 

 


Wir wenden uns gegen die Ansiedlung des Autohofs auf dieser Fläche, weil

  • diese Fläche aktuell Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist,
  • unmittelbar an ein Naturschutzgebiet (NSG) angrenzt und
  • das LSG das NSG gegenüber der Bundesstraße puffert.

Ein Teil der örtlichen Naturschutzgebiete ist bereits der Entwässerung des Brückenbauwerkes geopfert. Wir werden unsere Bedenken in das Planungsverfahren einbringen, und dann sehen, wie der Rat dieses berücksichtigt. Wir wären davon überrascht! Denn wir unterstellen, dass dem Bürgermeister und seinem Amtsleiter der rechtliche Status der Fläche bewusst war. Anmerkung zum Leserbrief in der WP „Erst Gremien anhören“: Nicht wir, sondern der Stadtrat wird entscheiden. Wir haben nur das Recht, dass man uns wie einen Träger öffentlicher Belange hört. Die Entscheidung bedarf dann der Genehmigung der Bezirksregierung. Genau das nennen auch wir Demokratie. Wir werden gegen das Vorhaben klagen, falls wir der Meinung sind, dass die Entscheidung geltendem Recht nicht entspricht. Das nennen wir dann Rechtsstaat! Wir sind auch nicht irgendwas „Selbsternanntes“, sondern eine auf Basis eines internationalen Abkommens der Bundesrepublik eine staatlich nach UmwRbG anerkannte Umweltvereinigung, die damit auch Klagerechte hat.

Umweltrelevanz: Wir erwarten, dass der Autohof zusätzlichen Umweg-Verkehr in das Sauerland zieht. Die Trucker müssen ihre Pausen und Ruhezeiten einhalten. Nahezu alle Parkplätze laufen nach und nach über. Na klar, mehr Verkehr, mehr Parkplätze, mehr Umweltbelastung! Speziell die osteuropäischen Trucker sind einem Monat umsonst gefahren, wenn sie zweimal mit einem Verstoß gegen die Ruhezeiten erwischt werden. Sie werden also 60 km Umweg von Kreuz Werl bis Kreuz Wünneberg in Kauf nehmen. Das halten wir für so sicher, wie 1 + 1 = 2 ergeben. Wir erhielten aus Antfeld und Altenbüren unterschiedliche Reaktionen, die wohl davon abhängen, ob man direkt an der B7 wohnt. Aber lassen wir für einen Moment die zusätzliche Verkehrsbelastung der Antfelder / Altenbürener durch die B7 mal außer Acht. Dann gibt es zahlreiche Flächen, die für einen Autohof in Betracht kämen und weder Landschafts- noch Naturschutzgebiet sind, und zu keiner Katastrophe führen, wenn ein Tanklaster sich bei einem Rangierunfall in die Ruhr entlädt.

Ja, aber die Notdurft der LKW-Fahrer, so in der Westfalenpost:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wo-bitte-schoen-sollen-trucker-ihre-notdurft-verbringen-id234652683.html

Wir helfen dem Olsberger CDU-Ratsherrn aus Bruchhausen gerne, wo sich die „Örtchen“ befinden:
Die nächsten WC-Anlagen befinden sich:

  • in westlicher Richtung in einer Entfernung 4,7 km hinter bzw. vor dem geplanten Autohof.
  • in östlicher Richtung sind es etwa 11,5 km,
  • in südlicher Richtung in rd. 20 km.

Die westlichen „Örtchen“ sind öffentlich. Bei den beiden anderen muss man den Tankwart um den Schlüssel bitten, vielleicht aus Fairness einen „Schluck“ tanken. Dann hätten wir noch die den Arbeitnehmern besonders verbundenen Politiker. Erstens sollten man Naturschutz und Arbeitsplätze nicht gegeneinander ausspielen, und sich zweitens ansehen, welcher Art die Arbeitsplätze an Tankstellen sind: Teilzeit- und Minijobs!

Politisches: Wir unterstellen, dass der BM und sein Amtsleiter mit einschlägigem Kartenmaterial umgehen können. Warum unterrichtet man den Rat vor der inzidenten Einleitung des FNP-Verfahrens nicht über alle Erkenntnisse, die man bereits hat: Landschafts- und Naturschutzgebiet, Alternativen? Wenn man dann aus dem Rathaus hört, dass man ja nur „scopen“ wolle, dann ist das falsch! In einem FNP-Verfahren dieser Art, das keines förmlichen Einleitungsbeschlusses bedarf, muss zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Das Scoping ist ein Verfahrensschritt innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung. D.h. man will seitens der Verwaltung nicht „mal nur gucken“. Wir sind mit dem Scoping-Beschluss bereits inzident im FNP-Verfahren.

Aber noch interessanter ist die Frage, warum sich der Rat dieses bieten bzw. überlisten lässt. Und das vor dem Hintergrund,

  • dass RM Rosenfeld (SPD) meinte, ob man nicht erst einmal diskutieren müssen, ob man den Autohof überhaupt wolle, und
  • RM Siedhoff (CDU) auf die ohnehin prekäre Verkehrsbelastung in Antfeld und auf dem Teilstück zwischen den beiden Ampeln hinwies.

Dem Scoping haben dann doch alle zugestimmt. Von Herrn Rosenfeld wissen wir, dass er sich durch den BM überrumpelt fühlte. Wenn man dem Bericht im Sauerlandkurier vertrauen darf, hat man sich beim HSK und der Bezirksregierung ohnehin bereits vorentschieden.

https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/olsberg/zukunftsfaehiger-mobilitaetshof-bei-a46-abfahrt-olsberg-geplant-91266509.html