Änderungen des Naturschutzgesetzes – Rechnen müßte man können!

Stellen wir mal zurück, was man von einem Artenschutz halten darf, wenn dieser davon abhängt, ob er den Windmüllern zumutbar ist. Des das ist der eigentliche Skandal. Bekanntlich (oder auch nicht) hat der Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) ganz erheblich zum Nachteil der jetzt weniger geschützten Arten geändert. Nun hängt der Artenschutz davon ab, dass dessen Beachtung für den Windmüller zumutbar ist. Zu diesem Zweck hat sich der Gesetzgeber in Mathematik versucht und seine Formel ins Bundesgesetzblatt geschrieben.

 


Flst[Mahd] steht für die
Anzahl der Flurstücke im Umfeld einer WEA und M[ahd] für die Anzahl der Tage, an den die WEA abzuschalten ist. Das „h“ hinter dem ersten Malzeichen steht für die Summe der Abschaltstunden wegen Mahd, Ernte und Pflügen. Aber wie war das nochmal?

Punktrechnung geht vor Strichrechnung? Und wenn die Strichrechnung vorgehen soll, muß man Klammern setzen, d.h. hier hätte man eine Klammer mehr setzen müssen? Oder hätte man auch das „h“ als h1, h2 … h5 hinter jeden der jeweiligen Summanden schreiben können?

In welcher Jahrgangsstufe wurde das gelehrt? … egal die meisten MdBs haben Abi! 598 Mitglieder des Bundestages! Niemand hat’s gemerkt!  Aber wo steht denn, dass man Gesetze, die man beschließt auch verstehen muß?

Aber das ist nicht der einzige Flop. Oder war es kein Flop, sondern gewollt? Oder wußte man nicht, dass der Wind im Verlauf eines Jahres immer unterschiedlich stark  weht. Nun ja, im Bundestag sitzen keine „Wetterfrösche“. Und müßten die Abgeordneten nicht ständig im Parlament sitzen, wären also etwas naturverbundener, wüßten Sie, dass die Artenschutzauflagen genau die Zeiten betreffen, in denen weniger Wind weht. Artenschutzabschaltungen in dieser Zeit tun dem Windmüller weniger weh. Trotzdem tut der Gesetzgeber bei der Berechnung der Zumutbarkeitschwelle so, als wehe übers ganze Jahr der gleiche Wind.

Warum sollen Natur und Wildtiere „die Rechnung zahlen“? 

Die Politik will Artenschutzflächen wieder in die Agranutzung geben, damit infolge des Ukrainekrieges die ausfallenden Weizenlieferungen nicht zu Hunger in der Welt führen. Gute PR – mehr nicht! Könnte man als grüner Minister nicht auch auf die Idee kommen, Futtermittelflächen wieder zu Flächen für die Lebensmittelproduktion umzuwidmen? Das bekäme den Arten besser und täte unserem Grundwasser gut soweit damit die extreme Massentierhaltung etwas reguliert würde. Neben den Futtermitteln fallen uns da auch noch der Tausch Lebensmittelproduktion gegen Biokraftstoffe E5, E10, B7 und B10 ein.

OVG kippt 2 Windenergieanlagen wegen Unterschreitung der landesrechtlichen 1.000 m-Regel

Sachverhalt: Es geht um ein Verfahren der Naturschutzinitiative e.V. gegen den Kreis Olpe. In einer Vorrangzone mit einer Distanz von weniger als 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung sollten zwei deutlich höhere Windenergieanlagen im Wege des Repowering errichtet werden. Nach Aufstellung des Flächennutzungsplanes traten die 1.000 landesrechtlichen Abstandsmeter zur Wohnbebauung in Kraft. Die neuen Anlagen befanden sich zwar in der Konzentrationszone. Die Distanz der Anlagen zur Wohnbebauung war aber geringer als 1.000 m.
Entscheidung des OVG NRW 7 B 302/22.AK vom 28.6.2022:
Die 1.000 m gelten, so lange das Gesetz besteht.
Es spiele keine Rolle, dass die aktuelle Koalition die Abstandsregelung aufheben will.
[Anmerkung: Eigentlich logisch, dass Gesetze gelten, solange sie gelten.]

Bedeutung für Olsberg: Keine! Denn die Stadtverwaltung hätte das STFNP-Verfahren im August 2021 fortsetzen können. Hat sie aber nicht! Mal unterstellt, dass ihr sonst keine Planungsfehler unterlaufen sind, bzw. das diese reparabel waren, könnte Olsberg heute einen wirksamen STFNP nur zwei Vorrangzonen und mit 1.000 Abstandsmetern haben. Die würden auch dann wirksam bleiben, wenn das Landesgesetz in Kürze – wann. immer das ist – aufgehoben werden sollte. Man hätte Olsberg auch nicht vorhalten können, dass man der Windenergie ausreichenden Raum nicht gewährt habe. Denn mit dem Mannstein und Antfeld im Fokus der Planung, hätte Olsberg mehr als 3% des Stadtgebietes als Vorrangzone ausgewiesen.  Wahrscheinlich hat Olsberg die Chance „versemmelt“. Aber wahrscheinlich ist nicht sicher, denn wir wissen nicht, wann der Landtag die 1.000 m-Regelung aufhebt. 
Bedeutung für Sundern: Sundern hat einen rechtskräftigen aber nicht vollzugsfähigen und deshalb unwirksamen FNP. Er weist u.a. die Hellefelder Höhe als Vorrangzone aus, welche der Kreis aber aus dem Landschaftsschutz nicht entlassen will. Der gesamte Außenbereich steht prinzipiell für die Windenergie zur Verfügung. Auch hier gilt: Hätte man begonnen die Planungsfehler zu beheben, so bald die 1.000 Meter Abstandsregelung geplant war, hätte man dieses ebenfalls zum Vorteil der Gemeinde rechtzeitig „in Stein meißeln“ können.

Fazit mit Anleihe beim Fußball: Auch Selbsttore der Rathäuser sind Tore und zählen.

Windenergie und Klimaschutz im Olsberger Ausschuss Planen und Bauen

Am 22.06.2022 tagte der Ausschuss Planen und Bauen. Auf der Agenda standen
I.     die Windenergie in Olsberg,
II.   die Planung des Autohofes
III.  die Planung Baugebiet Dorfwiese in Antfeld.
IV.   Erfreuliches (nicht Agenda P&B)
Wir nehmen das zum Anlass, üben Update zu schreiben und mit eigenen Erkenntnissen zu ergänzen.

I. Windenergie
7             Anlagen auf dem Mannstein. Im Juli werde der Hochsauerlandkreis den Antrag bescheiden. Wir rechnen mit einer Genehmigung. Wir werden sehen, ob und welche Auflagen der HSK macht. Eine Anmerkung zu den Auflagen: Der HSK räumte uns gegenüber ein, dass er keine strukturierte Übersicht über die Auflagen habe. U.a., weil die Anlagen nach unterschiedlichen gesetzlichen Standards genehmigt wurden. Wir haben eine Übersicht über alle WEA im Sauerland (HSK, OE, MK und Soest tw.), da wir nach wie vor unsere Fledermaus- bzw. Gondelmonitoringstudie ausbauen. Wir benötigen diese um die Probat-Auswertungen abzufragen. Wir haben angeboten, technische Details mit uns abzustimmen und unsere Daten mit der Unteren Umweltschutzbehörde des HSK zu teilen. Das Ergebnis ist Schweigen. Entweder ist man überlastet oder die Auflagen sind nur Feigenblatt, um nicht zu sagen, dass man nicht kontrollieren will.
7 + 1          Anlagen sind nördlich von Antfeld (südwestlich von Esshoff) im ImSch-Verfahren.
4                 Anlagen kommen auf dem Bruchhauser Heidkopf in Betracht. Zur Erinnerung: Der HSK hatte die Erteilung eines Vorbescheides abgelehnt und diese Klage auf das Landschaftsbild und die Nähe zu den Bruchhauser Steinen gestützt. Der Vorhabenträger hat dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht, so Herr Schulte FD-Leiter im Rathaus, teilte mit, dass das VG der Ansicht war, dass der HSK das Landschaftsbild überbewertet habe. Das war für den HSK Anlass, die Erteilung eines Vorbescheides zuzusagen.
7 weitere Anlagen sind in Bruchhausen im Bereich der Stadtgrenze zu Brilon / Willingen im Gespräch mit der Stadt.
10               Anlagen nördlich des Windparks Antfeld im Bereich Plackweg sind in der Artenschutzvorprüfung und wegen bis zu
4                  Anlagen wird versucht, Grundstücke westlich Helmeringhausen zu akquirieren. Das macht nach Adam Riese
———
39 + 1 = 40 Anlagen auf Olsberger Stadtgebiet bzw unmittelbar an der Stadtgrenze
Und das vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung die Fertigstellung des STFNP Windenergie von August 2021 bis Mai 2022 verzögert hat und die Planung jetzt ruht. Rechtsunsicherheiten können nicht der Grund sein. Rechnen wir mal mit dem gesetzlichen möglichen Anteil von 0,002 Ct je kW bei 2.000 Vollaststunden von 8.760 möglichen Jahresstunden ergeben bei 4 MW-Anlagen einen Anteil der Kommune von vorsichtig kalkuliert 624.000 €. Dieses Geld kommt nicht aus den Taschen der Windmülller, sonder zu Ende gedacht vom Stromverbraucher. D.h. es wandert von unserer Tasche in die Tasche der am Ertrag beteiligten Kommunen.

Hier zum x-ten mal wiederholt. Ja, es gibt einen menschengemachten Anteil am Klimawandel. Aber – Anleihe bei der Medizin – die Therapie muß geeignet sein, die Krankheit zu heilen, die Verschlimmerung zu verzögern, das Leiden zu mindern und (!) die Nebenwirkungen dürfen nicht schlimmer sein als die Krankheit.

II. Autohof
Her Schulte hat sich auch über uns ausgelassen und unter Beweis gestellt, dass er mit den Unterschieden zwischen einem Träger öffentlicher Belange und der Behandlung wie ein Träger öffentlicher Belange nicht verseht. In der ersten Beratung war Herrn Bergmann (Grüne) noch pro Autohof gestimmt, weil eine LNG-Zapfsäule vorgesehen war. Okay, stellen wir mal hinten an, dass das extreme Wachstum des LKW-Verkehrs irgendwie mit dem Klimawandel kollidiert. Ja, LNG exponiert weniger CO2 erdölbasierter Sprit. Einzig für Herrn Rosenfeld (SPD) war von Bedeutung, das die Fläche Landschaftsschutzgebiet ist. Die Ratsmehrheit einschließlich der eigenen Fraktion interessierte das nicht.
Was bedeutet LSG?
Eigentlich müßte eine Stadtverwaltung, die einen guten Job macht, das Folgende den Ratsmitgliedern erklären: Der Kreis kann Befreiung vom Landschaftschutz erteilen – allerdings nicht nach Gutsherrenart. Die Befreiung darf er nur erteilen, wenn kumulativ
– UVP und ASP nicht entgegenstehen,
– das Vorhaben im Interesse des Gemeinwesens notwendig ist, 
– an anderer Stelle nicht realisierbar ist, und
– der Landschaftsbeirat dem zustimmt oder die Zustimmung durch Beschluss des Kreistages ersetzt wurde.
Fazit: Die Befreiung vom Landschaftsschutz muß eine absolute Ausnahme sein. Aber so richtig ist der Landschaftsschutz ein Thema für Sonntagsreden. Im Bereich der Grube Windsberg Süd lagert auf einem Grundstück im Eigentum der Stadt Brilon vor sich hin rottendes Baumaterial. Es darf nach Landschaftsplan dort nicht lagern. Die UNB, die seit rd. 2 Jahren weiß davon. Es lagert immer noch.

III. Planung Dorfwiese
Es spielte bei der Beratung keine Rolle, dass man das vorgesehene Baugebiet später absolut klimaneutral und preiswert im Verhältnis zu anderen Alternativen mit einer PV-/PVT-gestützten Erdsonden-Wärmepumpe inklusive Eisspeicher beheizen könnte und das Ganze als Quartierlösung weiter optimierte. Auch hier richtet sich die Kritik in erste Linie – aber nicht nur – an die Verwaltung, denn es war ihre Aufgabe den Rat über diese Option umfassend zu informieren.

IV. Erfreuliches  
Der Bruchhauser Schwarzstorch hat erfolgreich gebrütet und wir haben einen weiteren Horst in Nuttlar / Stadtgrenze Olsberg und einen Vorhabenträger, der zumindest gesprächsbereit ist.

 

Bericht der Westfalenpost zum Olsberger Autohof

Die Westfalenpost hat im Vorgriff auf die Olsberger Beratung bei Planen und Bauen am 23. 6. 2022 berichtet. Unterstellt, dass die WP die Stadtverwaltung richtig zitiert: Niemand vertritt die Rechtsansicht, dass eine nach Umweltrechtsbehelfgesetz anerkannte Vereinigung (also wir) eine Behörde oder eine behördenähnliche Organisation sei. Warum versucht man aus dem Rathaus, solchen Unsinn zu suggerieren? Der Begriff eines Träger öffentlicher Belange (TöB) umfaßt mehr als Behörden. Wir haben bei der Stadt geltend gemacht wie ein Träger öffentlicher Belange behandelt zu werden. Das kleine Wörtchen „wie“ besagt, dass wir nicht geltend machen ein Träger öffentlicher Belange zu sein, sondern in bestimmten Fällen wie ein Träger öffentlicher Belange behandelt zu werden. Das leiten wir unmittelbar aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ab, denn anerkannten Umweltvereinigungen ist mit der Anerkennung das Recht verliehen, an bestimmten Verwaltungsverfahren beteiligt zu werden. Das kann sich nicht auf die Öffentlichkeitsbeteiligung beschränken, denn diese ist ein Jedermannsrecht, das niemanden durch Anerkennung verliehen wird.
Die rechtzeitige Beteiligung der Umweltverbände hat einen Sinn. … auch aus Sicht der Behörde. Nach der Idee des Gesetzgebers sollen die Vorstellungen der klageberechtigt Umweltverbände nicht erst in den gerichtlichen Verfahren, sondern möglichst frühzeitig geltend gemacht werden, d.h bevor entschieden wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig seien könnte. Wenn ja, mit welchen Methoden, mit welcher Breite und welcher Tiefe.

Schön, dass die UNB in ihrer Stellungnahme hinweist,
– dass Naturschutzflächen mit unterschiedlichem Status angrenzen
– dass eine mögliche UVP-Pflicht vorliegt. Dieses hat sie aber so verklausuliert, dass die zur Entscheidung berufenen Ratsmitglieder im Gesetz nachschlagen müssen. Würden sie nachschlagen, kämen sie alleine wegen der geplanten LNG-Lagerung auf die Idee, dass eine UVP-Pflicht vorliegen könne.
– dass geklärt klären soll, ob es sich um Mager- oder Intensiv-Grünland handelt. 

Alles, was auch wir vortragen hätten. Aber:
– Mit keinem Wort geht die UNB darauf eingeht, dass die eigentliche Vorhabenfläche Landschaftsschutzgebiet ist. Aber vermutlich fühlen sich unsere Behörden nicht daran gebunden, dass die Aufhebung vom Landschaftsschutz eine nicht nur formelhaft zu begründende Ausnahme ist.
– Leider hat die UNB versäumt eine umfassende botanische Prüfung anzuregen. Denn wenn Magergrünland vorliegen sollte, könnte eine Artenschutzprüfung erforderlich sein, weil auch seltene Pflanzen – Stichwort Brilon Guddenhagen – einen hohen Schutzstatus haben und ein Projekt kippen können.
Wie auch immer, wir werden durch eine Anfrage nach IFG-NRW klären, was die UNB geschrieben hat und ob sie richtig oder aus Sicht der Olsberger Verwaltung „zielführend“ zitiert wurde.

Bemerkenswert ist die Stellungnahme von Strassen NRW, welche auf die Notwendig einer Linksabbiegerspur hinweist. Aber es sollte viel mehr interessieren wie leistungsfähig die Brückenentwässerung ausgelegt ist, die oberhalb der Vorhabenfläche endet. D.h. ob die Brückenentwässerung einen längere Zeit stehenden Tiefdrucktrog (Stichwort Ahr) verkraften würde. Wir haben das angefragt, warten aber abgesehen von einer Zwischennachricht immer noch auf eine Antwort.

Zur Stellungnahme der Wasserbehörde: Wie stellt sich die Wasserbehörde den Ablauf eine Rangierunfalls eines Gefahrgutlasters unmittelbar oberhalb der Ruhr vor? … oder falls die Brückenentwässerung den stehenden Tiefdrucktrog nicht verkraftet und nennenswerte Teile des Autohofes in die Ruhr gespült werden. Wir kennen schon heute die künftige Antwort: Ja, das konnte doch keiner vorhersehen!  Doch konnte man!

PV- PVT betriebene Sole-Wärmepumpen mit Eisspeicher in der Bebauungsplanung am Beispiel einer Planung in Olsberg

Die optimale Lösung sind Sole-Wärmepumpen mit Eisspeicher. Mit Eis heizen? Nein, sondern beim Heizen Eis erzeugen. Das klingt nicht weniger verrückt. Aber eines nach dem anderen. Was irrwitzig klingt, ist Hightech!

Warum interessiert sich ein Umwelt und Naturschutzverein für Gebäudeheizungen?
Deutschland will raus aus Kern-, Kohle- und Gaskraftwerken. Das Erdgas, also die häusliche Gasheizung, wollten wir schon vor Putin’s Krieg über die steigende CO2-Abgabe kontinuierlich verteuern. Jetzt wollen wir so schnell wie möglich auch raus aus dem Erdgas, denken gleichzeitig über Fracking nach und LNGas, das „möglichst“ mit Schweröl getriebenen Gastankern angelandet wird; dazu unten eine Ergänzung. Also doch nicht raus?

Des heutigen Bauherrn Liebling ist die Luftwärmepumpe. Die ist, wie jede Wärmepumpe, technisch gesehen ein auf „links gedrehter“ großer Kühlschrank. Und der braucht Strom! Wie viel? Bei mir liefe das auf Basis einer Luftwärmepumpe auf eine Verdopplung der jährlichen Kilowattstunden hinaus.
Die Windmüller argumentieren gerne mit Nennleistung in kW * 365 * 24 dividiert durch 3.500. Das ergebe die Anzahl der durch ein Windrad versorgten Haushalte, also 11.263. Gut, die Rechnung ist Schwindel, denn wenn die Vollaststunden statt bei 8.760 nur bei standortabhängigen realistischen 2.000 liegen, dann kommen wir nur auf 2.572 Flatterstrom beziehende Haushalte. D.h., wenn wir 2.500 Haushalte auf Luftwärmepumpen umstellen, erfordert das rechnerisch ein zusätzliches Windrad mit einer Nennleistung von 4,5 MW. Zusätzlich zu den Windrädern, die „wir“ die Umstellung des bisherigen Stromsektors benötigen.
Wenn es natur- und umweltverträglichere Lösungen als Windräder, Kern-, Kohle- oder Gaskraftwerke gibt, dann sollte man deren Ausbau forcieren. State of the Art ist eine mit PV- oder noch besser PVT-Paneele betriebene Sole-Wärmepumpe möglichst in Kombination mit einem integrierten Eisspeicher. Der Teufel weiß, wer auf die Idee. gekommen ist, den Wärmespeicher Eisspeicher zu nennen.

Bei einer Wärmepumpe geht es darum der Umwelt Wärme zu entziehen, auf ein Medium zu übertragen und dieses zu verdichten. Bei der Verdichtung entsteht Wärme. Kennt jeder, der mit einer Fahrrad-Standpumpe die letzten PSI in den Reifen drückt. Diese Wärme wird mit dem Sekundärkreislauf, also dem häuslichen Heiz- und Warmwassersystem getauscht. Für die „Klugscheißer“: Das ist eine sehr stark vereinfachte Darstellung. Auch wir haben schon von nötigen Kompressoren, Triple-Points, Kondensatoren … etc. gehört. Hier soll nur das Prinzip dargestellt werden. Bei der Effizienz einer Wärmepumpe geht es darum die Differenz zwischen der Quell-  bzw. Umwelt- und der Zieltemperatur möglichst gering zu halten. Je geringer die Differenz, umso geringer sind die erforderliche Kompressorleistung und ihr Strombedarf. Beim Ein- oder Zweifamilienhaus werden je nach Größe für die Erdsonden i.d.R. zwei Bohrlöcher auf 99 m abgeteuft oder möglichst auf einer Tiefe von 10 m Rohrleitung spiralförmig im Boden verlegt. Aber der Goldstandard sind die Erdsonden.  Je Bohrloch muss man ca. 8.000 € kalkulieren. Mit jedem weiteren Meter steigen der Wärmeertrag und leider auch die Kosten. Also nichts für Häuslebauer? Der eine oder andere Häuslebauer wird sich dann doch für eine Luftwärmepumpe entscheiden, entweder weil er die 16.000 € Zusatzkosten plus Kosten des Eisspeichers scheut oder unberücksichtigt läßt, dass die Bohrlöcher ein Investment für immer sind, das sich je nach Stromtarif erst nach 12 bis 14 Jahren amortisiert.
Wir müssen für ein Goldstandard-System noch ein „kleines“ Problem lösen. Im Sommer scheint die Sonne je Tag länger und intensiver als im Winter. D.h. im Sommer haben wir eine gute PV-Stromernte. Aber im Sommer heizen wir nicht und so können wir diesen Strom für unsere Heizung nicht nutzen.
Können wir doch! Denn diesen Strom speisen wir ins häusliche Netz ein, puffern einen Teil in einem Akku und verwenden den Rest, um das Wasser in unserem Eisspeicher zu erwärmen. Erinnern wir uns: Der Unterschied von Quell- und Zieltemperatur soll möglichst gering sein. Also entnehmen wir in den Wintermonaten die gespeicherte Wärme. Die Temperatur am Wärmetauscher im Speicher sinkt und sinkt 60°, 59°, 58° … und am Ende bei 2°, 1°, 0°C friert uns der Speicher kontrolliert ein. Ähnlich wie eine Luftwärmepumpe auch bei -5° Außentemperatur noch Wärme liefert, liefert der Speicher auch bei -3, -4, -5°C …. Denn -5°C sind immer noch 267,15°K.
Eine Alternative zur besonders tiefen Teufe jenseits der 99 m ist ein Bohrlochfeld mit vielen 99-Meter-Löchern. Beides rechnet sich für Quartierlösungen, also Neubaugebiete.

Aber wer soll das bezahlen? Schließlich kosten die Bohrlöcher und der Eisspeicher Geld. Je tiefer oder je größer die Anzahl bzw. je größer der Eisspeicher, umso mehr. Die Stadtwerke, bei uns die HSE könnten die Bohrlöcher erstellen, den Eisspeicher betreiben und ähnlich einem Leasingvertrag den Anschluß an die Grundstückseigentümer überlassen.

Entsprechend haben wir für das Planungsgebiet Antfeld vorgeschlagen, eine Sole-Wärmepumpe als Heizung vorzuschreiben und möglichst als Quartierlösung, d.h. für das ganze Baugebiet. Mittels Baulasten wäre das möglich. Wir haben versucht, das ergänzend zu unserer Eingabe dem Bürgermeister zu erläutern. Es hat uns besonders gefreut, das nach unserer Eingabe in einem NDR-Podcast ein Wärmepumpenprojekt als Quartierlösung vorgestellt wurde. Auch darauf haben wir unseren Bürgermeister hingewiesen. Seine Reaktion: Er bitte um Verständnis, dass er solche Infos nicht benötige. Wir hoffen natürlich, dass er solche Infos deshalb nicht benötigt, weil er viel tiefer als wir in den Details steckt. Warten wir es ab. Aber es gibt auch weniger gute Nachrichten für Bestandshausbesitzer. Hier wird alles komplizierter und optimale Quartierlösungen scheiden ganz aus. Deshalb sollte die Weichenstellung bei neuen B-Planungen erfolgen. 

Für die, die Wissenschaftliches zum Eisspeicher lesen wollen, verweisen wir auf einen Aufsatz in Spektrum der Wissenschaft.  

Und das schönste zuletzt: Ein Anbieter kommt aus der Sauerländer Wirtschaft. Am Ende können wir uns dann einen Seitenhieb nicht verkneifen. Das vorgestellte Projekt schafft anders als Minijob-Autohöfe qualifizierte Vollzeitjobs … im Sauerland! Aber wahrscheinlich gilt: Das haben wir immer so gemacht, da könnt‘ ja jeder kommen.

 

Ergänzung: Die älteren Gastanker fahren mit Schweröl. Jüngere Gastanker nutzen Teile der Gasladung und Schweröl als Brennstoff. Dahinter steckt folgender chemischer Prozess: Für den Transport wird das Erdgas durch Tiefkühlung verflüssigt und durch die Verflüssigung verdichtet. D.h. der Tanker kann mehr Volumen laden. Während des Transportes gehen Teile der Ladung trotz guter Isolierung der Tanks wieder die Gasform über. Dieses Gas muss man entweder entweichen lassen, kann es für den Schiffsantrieb nutzen oder muß es an Bord erneut verflüssigen. Es hängt von der Konstruktion des Schiffes und der Route ab, wie viel Boil-off-Gas entsteht und was konkret mit dem „Boil-Off-Gas“ passiert. Sowohl beim Entweichen des Boil-off-Gases als auch bei der Verbrennung wird CO2 emittiert.

Warum korrigieren wir: Mit der Verkürzung im ursprünglichen Artikel befinden wir uns in der Nähe von Fake-News, die aktuell durchs Netz geistern. Allerdings ist die Welt auch nicht so, wie uns der eine oder andere Fakten-Checker Glauben machen will. Denn bei der Wiederverdichtung steht kein Boil-off-Gas zum Schiffsantrieb zur Verfügung. Im Gegenteil, die Wiederverdichtung erfordert auch Energie, die der Schiffsantrieb liefern muß. Und selbst wenn der Tanker nur mit den Boil-off-Gasen führe, so wäre das nur in eine der beiden Richtung möglich. Denn auf der Rückreise zur Wiederbetankung transportiert der Tanker kein Gas!

Randnotiz: Volksinitiative Artenvielfalt

Unsere Mitglieder haben zahlreich die Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt unterstützt. Was wurde daraus? Die Presseberichterstattung endete mit der Einreichung der Unterschriften.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Unterschriften wurde um fast 100% übertroffen. Der Landtag mußte sich befassen. Es erfolgte eine Anhörung der Verbandsvertreter. Der Umweltausschuss des Landtages hat am 9.11.2021 beschlossen: „Der Ausschuss beschließt mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD- Fraktion, der Volksinitiative nicht zu folgen.“ Die Wortbeiträge der Beratung befinden sich ab Seite 42. Eine Volksinitiative (Art. 67 LV-NRW) zielt anders als Volksbegehren und Volksentscheid nicht auf ein konkretes, ausformuliertes Gesetzesvorhaben, sondern auf das Ersuchen, dass sich der Landtag mit den Forderungen befaßt. Das Befassen des Art. 67 LV kann bedeuten, dass man allen oder einigen Forderungen ganz oder teilweise folgt, andern nicht.  Das Ergebnis kann eine Expertenberatung, ein Gesetzesvorhaben und / oder eine Entschließung sein.
Okay, später gab es noch einen nicht mehr verhandelten neuen Entschließungsantrag der SPD und der Grünen. So zu sagen als zweiten Aufguss der Ausschussberatung! Zielführende wäre es gewesen, Forderungspunkt für Forderungspunkt mit Phantasie in der Ausschussberatung abzuarbeiten.
Fazit:
Wer zu spät aufwacht hat auch verschlafen, und Artenvielfalt bearbeiten „wir“ nur in Sonntagsreden.

Für weitere Infos

 

Studien des LANUV NRW – Schlimmer geht immer

Das LANUV hat der Landesregierung eine Potenzialstudie übermittelt. Das könnte erklären, warumsich das LANUV der Diskussion des Fledermausschutzes nicht stellen will. Aktuell (Stand der Studienabfassung) befinden sich im Hochsauerlandkreis 60 WEA. 399 könnten es werden. Das ist eine Steigerung von 660 %.
Vgl.https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/Potenzialstudie-Windenergie-NRW.pdf
PDF-Seite 82 „Sofern es sich nicht um Kalamitätsflächen handelt, werden Laub- und Mischwaldflächen in der Potenzialanalyse generell als höherwertige Waldflächen von der Potenzialermittlung ausge- schlossen. Naturwaldzellen, Saatgutbestände, Versuchsflächen und Wildnisentwicklungsge- biete werden in der Flächenanalyse ebenfalls als Ausschlussflächen bewertet. Nadelwaldflächen werden zwar in der Regel ebenfalls ausgeschlossen, allerdings mit der Ausnahme von Bereichen in besonders waldreichen Gemeinden. Zu diesen landesweit insgesamt 19 Kommunen zählen folgende Städte und Gemeinden: Engelskirchen und Roetgen im Regierungsbezirk Köln sowie die Gemeinden Altena, Arnsberg, Bad Laasphe, Bad Berleburg, Bestwig, Burbach, Erndtebrück, Finnentrop, Hilchenbach, Kirchhundem, Lennestadt, Netphen, Neunkirchen, Olsberg, Plettenberg, Sundern und Winterberg im Regierungsbezirk Arnsberg.“ Bemerkenswert zur Qualitätsaussage der Studie: Die waldreichste Stadt Deutschlands gehört nicht zu den waldreichen Gemeinden im Regierungsbezirk Arnsberg. Aber vielleicht ist das ein Signal, dass das Vogelschutzgebiet in der Planung schon eingepreist ist.

Damit nicht genug. Nach wie vor ist das Pumpspeicherwerk in Brilon, Hoher Eimberg aktuell.
Hinzu kommen vier Punkspeicherwerke in Bestwig und Olsberg.
Vgl. https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30062_fabe_62_web.pdf
Seite 110

Und als Add on gibt es dann noch eine Forcierung des Ausbaus der Biogasanlagen.
Vgl. https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30040c.pdf

 

Habeck’s „Ostergeschenk“

Fazit: Das Engagement zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20 a GG) war noch nie so wichtig wie heute.

Aus dem „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.

Auszug: Artikel 1, § 2 Abs. 1

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Satz 2 gilt nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung. …“

Das ist der Versuch den Natur – und Artenschutz komplett zugunsten der Windenergie auszuhebeln. Falls dieser der Errichtung eines Windrades entgegensteht, zieht man den Joker „überragendes öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit“. Im Klartext ist das für die betroffenen Arten die „license to kill“. Mit 20 a GG dürfte das unvereinbar sein.

Die Bundesregierung einschl. FDP hat das Gesetzesvorhaben einstimmig beschlossen. Die FDP versucht, sich durch einen „Pontius-Pilatus-Vorhalt“ die Hände in Unschuld zu waschen. Denn der Entwurf wird so wie er ist in das Gesetzgebungsverfahren des BT eingebracht. Bei der SPD scheint man sich im Unklaren, dass eine Industriegesellschaft mit Flatterstrom nicht funktioniert. Jeder der Abgeordneten wird (Satire) die 553 Seiten des Gesetzespaketes sofort lesen, sogar ohne Synopse verstehen und nach den Vorstellung von Herrn Habeck bis 30. 6. beschließen.

Nach wie vor bleibt man uns die Erklärung schuldig, wie man sich die Grundlastfähigkeit vorstellt. Dazu der bekannte Vortrag von Hans Werner Sinn https://www.ifo.de/node/41488 Daran hat sich nichts geändert. Ja, das Licht wird Dank der Atomkraftwerke in unseren Nachbarländern wahrscheinlich nicht ausgehen. In den Niederlanden wird unter Beteiligung des RWE via Urenco PLC ein neues gebaut; https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiN2faP74H3AhWYSfEDHdezBSMQFnoECBcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.oekonews.at%2F%3Fmdoc_id%3D1162616&usg=AOvVaw3ElxxEQuJDC9jC89o7eQFK Und vermutlich werden (wieder Satire) die alten französischen AKWs mit weiter zunehmendem Alter sicherer. Ja, Biogas-Anlagen könnten den „Flatterstrom“ etwas glätten. Das Problem ist nur, dass wir bereits heute darauf angewiesen sind, Nahrungs- und Futtermittel weltweit zu importieren. Auch, um als vermeintliche Hightec-Nation Schweinefleisch und Geflügel nach Asien und chicken wings nach Afrika zu exportieren, was bei der Erzeugung über die Gülle unser Grundwasser verunreinigt. Einen erheblichen Teil der Nahrungs- und Futtermittel schippern wir dann mit Frachtern herbei, die schweres Heizöl verbrennen. Okay, die dreckigste Form eines Antriebs! Oder via Frachtfliegern!

Ein wirklich lesenswerter Aufsatz von Harry Neumann (Naturschutzinitiative) kommentiert den Entwurf:
https://www.naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/1217-07-04-2022-schwaechung-des-naturschutzes-von-historischer-tragweite Herr Lindner verkündete mit Bezug auf unsere Abhängigkeit vom Russlandgas unlängst, dass man die Erneuerbaren ausbauen müssen. Blöd ist nur, dass eine Brennwerttherme nicht weiß, wie man Strom statt Gas verbrennt. Umgekehrt, man kann natürlich aus Gas Kraftwerksstrom erzeugen. Aber dieser Strom ist grundlaststabil, während der Windstrom instabil ist. … mal  da, und mal weg. Und damit wären wir wieder bei Hans Werner Sinn.

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Prozesserfolg für die Fledermäuse

[WR] Unsere Arbeit trägt doch Früchte. Die Stadt Rinteln hatte das kommunale Einvernehmen zur Genehmigung von Windenergieanlagen versagt, und dieses u.a. auf die unzureichende Cut-in-Windgeschwindigkeit (CiW) für das Monitoring gestützt. Die 6 m/s aCiW sei zu niedrig fixiert.
Pressestelle des VG Hannover: „Die Klagen der Stadt Rinteln gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet sowie gegen die Ersetzung ihres darauf bezogenen Einvernehmens waren weitgehend erfolgreich. Da in den Nebenbestimmungen der Genehmigung für zwei Fledermausarten keine ausreichenden Abschaltzeiten festgesetzt wurden, hat die Kammer den Ersetzungsbescheid aufgehoben und die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Landkreis Rinteln als Genehmigungsbehörde hat nun die Möglichkeit, den Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.“
Es ist schon bemerkenswert, dass eine Gemeinde eine Naturschutzbehörde zum Naturschutz tragen muss.
Leider kann man der Pressemitteilung nicht entnehmen, dass es um 6 m/s vs. mindestens 7,5 m/s ging. Die 7,5 m/s stellen zwar immer noch nicht zufrieden. Aber immerhin! U.E. muß man bei 8 bis 9 m/s starten und dann top-down die artenschutzverträgliche CiW finden. Einige Informationen aus unserer Arbeit liefen über den Anwalt, der auch für uns tätig ist.