Update: Windenergie in Olsberg

Aktueller Sachstand: Der alte Flächennutzungsplan Windenergie wurde vom Verwaltungsgericht kassiert, weil er nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht wurde. Hintergrund: Der Bundesgesetzgeber hatte Änderungen beschlossen, und fast alle Kommunen hatten nicht erkannt, dass sie ihre Bekanntmachungspraxis hätten anpassen müssen. Infolgedessen steht aktuell der gesamte Außenbereich prinzipiell für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung. Die Stadt Olsberg hatte eine neue Flächennutzungsplanung eingeleitet, um den Ausbau auf wenige Standorte zu konzentrieren. Gänzlich verhindern kann sie diesen nicht. Aufwendige Umweltgutachten hat die Stadt nur für die Standorte Mannstein und Antfeld eingeholt. Das lässt darauf schließen, dass die Stadt bereits eine Vorauswahl getroffen hat. Das Planungsverfahren wurde unterbrochen, weil der Bundesgesetzgeber den Ländern erlauben wollte, Abstandsregelungen zu definieren. Das hat Einfluss auf den Umriss der Konzentrationszonen. Der 1.000-Meter-Radius würde diese verkleinern. Das entsprechende NRW-Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet. Also konnte die Stadt im August die Anpassung der Pläne vornehmen. Konnte – hat aber nicht!

In der letzten Ratssitzung hat Günter Wiegelmann vom Fragerecht Gebrauch gemacht. Der Bürgermeister ließ die Frage durch seinen Amtsleiter beantworten. Die Unterbrechung sei erfolgt, um die Ergebnisse der beabsichtigten landes- und bundesrechtlicher Rechtsänderungen abzuwarten. Bisher seien nur die landesrechtlichen Regelungen erfolgt. Nun eignet sich eine Ratssitzung nur für Bürgerfragen nicht zur Diskussion. Herr Wiegelmann hat deshalb per eMail nachgefragt, auf welche bundesrechtlichen Regelungen sich Herr Schulte denn beziehen wolle. Kurz: Solche gibt es nicht, und hätte es eine solche Gesetzesinitiative auf der Bundesebene gegeben, hätte diese am 26. 9. 2021 mit der Neuwahl des Bundestages ihr Ende gefunden. Warum versucht man, uns an der Nase herumzuführen? Oder kennt man im Rathaus das kleine Einmaleins der Staatsbürgerkunde nicht?

Was folgern wir daraus?

  • Hat man im Rathaus die Fortsetzung des Planungsverfahrens verschlafen, oder wollte man die Fortsetzung verschlafen, weil das Thema emotionsgeladen ist und Landtagswahlen bevorstehen?
  • Will man das Planungsverfahren „klammheimlich“ beenden, weil die aktuelle Bundesregierung eine Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der Windräder im Koalitionsvertrag in Aussicht stellt?

Für die letzte Vermutung spricht, dass man nicht nur aus dem Olsberger Rathaus hört, man könne ja ohnehin nicht rechtssicher planen. Hier wird den Stadträten von den Verwaltungen etwas souffliert, was Unfug ist!

Ja, seit 2012 wurden in NRW sämtliche FNP von den Gerichten kassiert, z.B. der Alt-Plan von Olsberg und Briloner STFNP Windenergie. Bei einem Teil handelte es sich wie im Fall Olsberg um die Alt-Pläne mit Bekanntmachungsfehler. Die anderen wurden kassiert, weil sie entweder Abwägungsmängel enthielten und / oder der Windenergie nicht ausreichend Raum gewährten. Beides korrespondiert. Am Beispiel Brilon: Eine Fläche ist nicht deshalb richtig ausgewählt, weil die Stadt selbst deren Eigentümer ist und die stattlichen Pachten dann selbst kassieren kann. Das Argument „nicht rechtssicher“ liefe darauf hinaus, dass sich der Rat überfordert sieht, das Mandat auszuüben, für das man sich hat wählen lassen. Denn, wer sich in diesem Land durch behördliches Handeln, Verordnungen und sogar durch Gesetze beschwert fühlt, kann dagegen klagen oder Verfassungsbeschwerde einlegen. Und wenn ein Bescheid, eine Satzung, eine Verordnung gegen das Gesetz oder ein Gesetz gegen höherrangiges Recht verstößt, werden Gerichte diese kassieren. Wir nennen das Rechtsstaat! Na und? Das passiert sogar dem Bundesgesetzgeber! Dann behebt man die Beanstandung.

Fazit: Natürlich kann der Rat das Verfahren auch einstellen, weil er sich oder die Verwaltung für überfordert hält, oder auf die Ertragsbeteiligung spekuliert. Der bisherige Aufwand wäre dann aus dem Fenster geworfen. Aber dafür sollten dann die den Rat tragenden Parteien und Mandatsträger die politische Verantwortung übernehmen.