Sachverhalt: Es geht um ein Verfahren der Naturschutzinitiative e.V. gegen den Kreis Olpe. In einer Vorrangzone mit einer Distanz von weniger als 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung sollten zwei deutlich höhere Windenergieanlagen im Wege des Repowering errichtet werden. Nach Aufstellung des Flächennutzungsplanes traten die 1.000 landesrechtlichen Abstandsmeter zur Wohnbebauung in Kraft. Die neuen Anlagen befanden sich zwar in der Konzentrationszone. Die Distanz der Anlagen zur Wohnbebauung war aber geringer als 1.000 m.
Entscheidung des OVG NRW 7 B 302/22.AK vom 28.6.2022:
Die 1.000 m gelten, so lange das Gesetz besteht.
Es spiele keine Rolle, dass die aktuelle Koalition die Abstandsregelung aufheben will.
[Anmerkung: Eigentlich logisch, dass Gesetze gelten, solange sie gelten.]
Bedeutung für Olsberg: Keine! Denn die Stadtverwaltung hätte das STFNP-Verfahren im August 2021 fortsetzen können. Hat sie aber nicht! Mal unterstellt, dass ihr sonst keine Planungsfehler unterlaufen sind, bzw. das diese reparabel waren, könnte Olsberg heute einen wirksamen STFNP nur zwei Vorrangzonen und mit 1.000 Abstandsmetern haben. Die würden auch dann wirksam bleiben, wenn das Landesgesetz in Kürze – wann. immer das ist – aufgehoben werden sollte. Man hätte Olsberg auch nicht vorhalten können, dass man der Windenergie ausreichenden Raum nicht gewährt habe. Denn mit dem Mannstein und Antfeld im Fokus der Planung, hätte Olsberg mehr als 3% des Stadtgebietes als Vorrangzone ausgewiesen. Wahrscheinlich hat Olsberg die Chance „versemmelt“. Aber wahrscheinlich ist nicht sicher, denn wir wissen nicht, wann der Landtag die 1.000 m-Regelung aufhebt.
Bedeutung für Sundern: Sundern hat einen rechtskräftigen aber nicht vollzugsfähigen und deshalb unwirksamen FNP. Er weist u.a. die Hellefelder Höhe als Vorrangzone aus, welche der Kreis aber aus dem Landschaftsschutz nicht entlassen will. Der gesamte Außenbereich steht prinzipiell für die Windenergie zur Verfügung. Auch hier gilt: Hätte man begonnen die Planungsfehler zu beheben, so bald die 1.000 Meter Abstandsregelung geplant war, hätte man dieses ebenfalls zum Vorteil der Gemeinde rechtzeitig „in Stein meißeln“ können.
Fazit mit Anleihe beim Fußball: Auch Selbsttore der Rathäuser sind Tore und zählen.