Windenergie und Klimaschutz im Olsberger Ausschuss Planen und Bauen

Am 22.06.2022 tagte der Ausschuss Planen und Bauen. Auf der Agenda standen
I.     die Windenergie in Olsberg,
II.   die Planung des Autohofes
III.  die Planung Baugebiet Dorfwiese in Antfeld.
IV.   Erfreuliches (nicht Agenda P&B)
Wir nehmen das zum Anlass, üben Update zu schreiben und mit eigenen Erkenntnissen zu ergänzen.

I. Windenergie
7             Anlagen auf dem Mannstein. Im Juli werde der Hochsauerlandkreis den Antrag bescheiden. Wir rechnen mit einer Genehmigung. Wir werden sehen, ob und welche Auflagen der HSK macht. Eine Anmerkung zu den Auflagen: Der HSK räumte uns gegenüber ein, dass er keine strukturierte Übersicht über die Auflagen habe. U.a., weil die Anlagen nach unterschiedlichen gesetzlichen Standards genehmigt wurden. Wir haben eine Übersicht über alle WEA im Sauerland (HSK, OE, MK und Soest tw.), da wir nach wie vor unsere Fledermaus- bzw. Gondelmonitoringstudie ausbauen. Wir benötigen diese um die Probat-Auswertungen abzufragen. Wir haben angeboten, technische Details mit uns abzustimmen und unsere Daten mit der Unteren Umweltschutzbehörde des HSK zu teilen. Das Ergebnis ist Schweigen. Entweder ist man überlastet oder die Auflagen sind nur Feigenblatt, um nicht zu sagen, dass man nicht kontrollieren will.
7 + 1          Anlagen sind nördlich von Antfeld (südwestlich von Esshoff) im ImSch-Verfahren.
4                 Anlagen kommen auf dem Bruchhauser Heidkopf in Betracht. Zur Erinnerung: Der HSK hatte die Erteilung eines Vorbescheides abgelehnt und diese Klage auf das Landschaftsbild und die Nähe zu den Bruchhauser Steinen gestützt. Der Vorhabenträger hat dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht, so Herr Schulte FD-Leiter im Rathaus, teilte mit, dass das VG der Ansicht war, dass der HSK das Landschaftsbild überbewertet habe. Das war für den HSK Anlass, die Erteilung eines Vorbescheides zuzusagen.
7 weitere Anlagen sind in Bruchhausen im Bereich der Stadtgrenze zu Brilon / Willingen im Gespräch mit der Stadt.
10               Anlagen nördlich des Windparks Antfeld im Bereich Plackweg sind in der Artenschutzvorprüfung und wegen bis zu
4                  Anlagen wird versucht, Grundstücke westlich Helmeringhausen zu akquirieren. Das macht nach Adam Riese
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39 + 1 = 40 Anlagen auf Olsberger Stadtgebiet bzw unmittelbar an der Stadtgrenze
Und das vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung die Fertigstellung des STFNP Windenergie von August 2021 bis Mai 2022 verzögert hat und die Planung jetzt ruht. Rechtsunsicherheiten können nicht der Grund sein. Rechnen wir mal mit dem gesetzlichen möglichen Anteil von 0,002 Ct je kW bei 2.000 Vollaststunden von 8.760 möglichen Jahresstunden ergeben bei 4 MW-Anlagen einen Anteil der Kommune von vorsichtig kalkuliert 624.000 €. Dieses Geld kommt nicht aus den Taschen der Windmülller, sonder zu Ende gedacht vom Stromverbraucher. D.h. es wandert von unserer Tasche in die Tasche der am Ertrag beteiligten Kommunen.

Hier zum x-ten mal wiederholt. Ja, es gibt einen menschengemachten Anteil am Klimawandel. Aber – Anleihe bei der Medizin – die Therapie muß geeignet sein, die Krankheit zu heilen, die Verschlimmerung zu verzögern, das Leiden zu mindern und (!) die Nebenwirkungen dürfen nicht schlimmer sein als die Krankheit.

II. Autohof
Her Schulte hat sich auch über uns ausgelassen und unter Beweis gestellt, dass er mit den Unterschieden zwischen einem Träger öffentlicher Belange und der Behandlung wie ein Träger öffentlicher Belange nicht verseht. In der ersten Beratung war Herrn Bergmann (Grüne) noch pro Autohof gestimmt, weil eine LNG-Zapfsäule vorgesehen war. Okay, stellen wir mal hinten an, dass das extreme Wachstum des LKW-Verkehrs irgendwie mit dem Klimawandel kollidiert. Ja, LNG exponiert weniger CO2 erdölbasierter Sprit. Einzig für Herrn Rosenfeld (SPD) war von Bedeutung, das die Fläche Landschaftsschutzgebiet ist. Die Ratsmehrheit einschließlich der eigenen Fraktion interessierte das nicht.
Was bedeutet LSG?
Eigentlich müßte eine Stadtverwaltung, die einen guten Job macht, das Folgende den Ratsmitgliedern erklären: Der Kreis kann Befreiung vom Landschaftschutz erteilen – allerdings nicht nach Gutsherrenart. Die Befreiung darf er nur erteilen, wenn kumulativ
– UVP und ASP nicht entgegenstehen,
– das Vorhaben im Interesse des Gemeinwesens notwendig ist, 
– an anderer Stelle nicht realisierbar ist, und
– der Landschaftsbeirat dem zustimmt oder die Zustimmung durch Beschluss des Kreistages ersetzt wurde.
Fazit: Die Befreiung vom Landschaftsschutz muß eine absolute Ausnahme sein. Aber so richtig ist der Landschaftsschutz ein Thema für Sonntagsreden. Im Bereich der Grube Windsberg Süd lagert auf einem Grundstück im Eigentum der Stadt Brilon vor sich hin rottendes Baumaterial. Es darf nach Landschaftsplan dort nicht lagern. Die UNB, die seit rd. 2 Jahren weiß davon. Es lagert immer noch.

III. Planung Dorfwiese
Es spielte bei der Beratung keine Rolle, dass man das vorgesehene Baugebiet später absolut klimaneutral und preiswert im Verhältnis zu anderen Alternativen mit einer PV-/PVT-gestützten Erdsonden-Wärmepumpe inklusive Eisspeicher beheizen könnte und das Ganze als Quartierlösung weiter optimierte. Auch hier richtet sich die Kritik in erste Linie – aber nicht nur – an die Verwaltung, denn es war ihre Aufgabe den Rat über diese Option umfassend zu informieren.

IV. Erfreuliches  
Der Bruchhauser Schwarzstorch hat erfolgreich gebrütet und wir haben einen weiteren Horst in Nuttlar / Stadtgrenze Olsberg und einen Vorhabenträger, der zumindest gesprächsbereit ist.