Gesetzesänderungen, WE Vorhaben in Olsberg, Mannstein, Antfeld und Heidkopf

[WR 29.06.2021]
I. Gesetzesänderungen
Der Gesetzgeber hat zwei gravierende Änderung beschlossen.
1. Alle Windenergieklagen bezüglich WEA >50 m werden nicht mehr vor den Verwaltungsgerichten sondern vor dem Oberverwaltungsgericht als Eingangs- und vermutlich i.d.R. einziger Instanz verhandelt. Das verteuert den Rechtsschutz bzw. das Kostenrisiko um 30%.
2. Durch eine Änderung des EEG dürfen die Vorhabenträger die Kommunen mit 0,2 Ct/khW an den Erträgen der Windparke beteiligen. Vorsorglich hat den Gesetzgeber ins Gesetz geschrieben, dass diese Zahlung nicht als Vorteilsgewährung im Sinne des StGB g i l t. „Gilt“ bedeutet: Es könnte eine sein, aber wir tun so, als ob es keine wäre.

II. Antfeld
[…]
1. Schall:
Das Gutachten hat u.E. Mängel. Messlatte sind die erstklassigen Einwendungen eines Mitglieds i.S. Mannstein. Falls sich der HSK diese zueigen macht, müsste er einen schallreduzierten Betrieb anordnen. Damit kann der Betreiber leben, da die maximalen Schallemissionen nur erreicht werden, wenn’s Richtung Volllast geht. Und die erreicht der Betreiber nur selten. Außerdem kann man die Einhaltung dieser Regulierung so gut wie nicht kontrollieren.

2. Rotmilan:
Wir haben die Raumnutzungsanalyse des Gutachters gerügt. Natürlich fliegen alle Rotmilane ziemlich genau an der Vorhabenfläche vorbei. Im Zentrum unserer Kritik steht, dass die Beobachtungen über eine zu große Distanz und nicht als Kreuzpeilung von zwei Fixpunkten. Den rein ornithologischen Teil der Kritik hat der VNV übernommen. Mal ganz optimistisch unterstellt, dass der HSK dieser Kritik folgt, wird er für die Rotmilan-Saison (Balz bis Ende Aufzucht oder gesamte Anwesenheit?) eine Abschaltung zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang anordnen. BTW: Deshalb stehen aktuell die beiden neuen Windräder bei Nehden tagsüber still. Indessen gehe ich davon aus, dass der HSK sagen wird, wir haben ein Gutachten egal von welcher Qualität, also winken wir den Antrag durch; Erfahrung aus dem  Vorhaben Nehden. Dann müssen wir überlegen, den Bescheid zu beklagen. Aber dann geht es wirklich nur um den Artenschutz, nicht um Bauen oder Nichtbauen.

4. Fledermäuse:
Wir verlangen eine Optimierung des Gondelmonitorings. Sind wir auch hier mal ganz optimistisch, dass der HSK unseren Einwendungen folgt. Dann geht es auch hier nicht um Bauen oder Nichtbauen, sondern um die
Regulierung der Betriebsbedingungen, sprich Nachtabschaltungen. Folgt der Kreis unseren Einwendungen nicht, so müssen wir auch hier überlegen, den Artenschutz gerichtlich durchzusetzen.

5. Zu den möglichen Regulierungen:
Diese wirken auf Bauen oder Nichtbauen allenfalls über die Rentabilität der Anlagen. Bei einem Projektierer wie JUWI dürfte diese kaum eine Rolle spielen, denn der Projektierer verdient den größten Teil seiner Erträge in „t-null“ mit dem Bau und der Platzierung der Objektgesellschaft , also bevor sich die Anlagen erstmals drehen, und später als Servicer.

6. Zum EÖT am 30.6.2021:
Der Termin ist unglücklich gewählt. Die Landesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das außerhalb der Flächennutzungsplanung einen Abstand zur nächsten Wohnbebauung von 1.000 m vorschreibt. Wäre das Gesetz bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag in Kraft getreten, so dürfte das nördliche der vier Windräder nicht genehmigt werden. „Hätte, hätte, Fahrradkette!“ Wir haben gerügt, dass der HSK wegen Corona eine Online-Konsultation nach dem PlanungsSicherstellungsGesetz zumindest parallel zum  präsenten Erörterungstermin hätte anbieten müssen. Ohne Erfolg!
Die Rahmenbedingungen der Veranstaltung entsprechen der aktuellen CoronaschutzVO des Landes, bieten aber nicht den Infektionsschutzstandard, der nach Max Planck Institut für Chemie aufgrund der aerosolen Übertragung wissenschaftlich nötig wäre. Ins Feld führen könnten wir auch das Argument, dass unser Vertreter einen vollständigen Impfschutz mangels Angebot bisher nicht erwerben konnte.
Wir versuchen abzuschätzen, ob man dieses durch Nichtteilnahme an dem Termin als Verfahrensfehler  auswerten kann. Bzw. am Termin teilzunehmen, mit FFP2-Maske zu verhandeln und das Meeting nach 75
Minuten-Intervall analog arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften für FFP2-Masken für 30 Minuten zu verlassen.
Hat der HSK einen EÖT nicht ordnungsgemäß durchgeführt, könnte der Genehmigungsbescheid aufzuheben und nach einem ordnungsgemäß durchgeführten EÖT neu zu entscheiden sein, also dann, wenn das Landesgesetz verabschiedet ist.  Aber ob das zieht, wird sich erst zeigen, wenn wir aus dem Gericht raus kommen.

III. Mannstein
Hier verzögert die große Zahl der Bürgereinwendungen den EÖT.
Wahrscheinlich wird der HSK eine s.g. Online-Konsultation anordnen. Wie auch immer, hier hilft der  künftige 1.000 m-Abstand nicht. Richtung Brunskappel enden die 1.000 m der südlichen Anlage im bzw. am nördlichen Gewerbegebiet.