WEA auf dem Briloner Windsberg – eine never ending story

[WR) Zur Erinnerung:
Auf dem Briloner Windsberg musste als Genehmigungsauflage eine bestimmte Fläche zur Sicherstellung des Artenschutzes sofort rekultiviert werden. Gelten solche Auflagen auch für kommunale Unternehmen? Wir hatten moniert, dass dieses nicht geschehen war. Der HSK wollte nicht tätig werden. Man kennt sich, man tut sich nichts. Wir haben dann bei der Oberen Naturschutzbehörde Beschwerde geführt. Die wurde zwar abgewiesen. Damit die Abweisung auch hält (?), wurde zeitgleich der Beschwerdegrund beseitigt, also rekultiviert. Zwischenzeitlich waren Milane geschlagen.

Fortsetzung:
Im März 2021 haben wir dann erneut Beschwerde geführt. Der Genehmigungsbescheid schreibt vor, dass im Umkreis von 150 m keine Brachen entstehen dürfen. Sie sind aber entstanden, weil der Forst das Borkenkäferholz ohne unmittelbar anschließende Rekultivierung entnommen hatte. Nachdem die Bäume abgestorben waren, ging von ihnen für den restlichen Forst keine weitere Gefahr aus. Man hatte also auch die Option, das Totholz erst einmal nicht zu roden. Also haben wir zur Vermeidung von Schlagopfern eine Tagesabschaltung oder eine andere wirksame Ablenkungsmaßnahme gefordert. Erst spielte die Betreiberin, eine Tochter der Stadtwerke auf Zeit. Schließlich haben wir wieder Beschwerde geführt. Ein Mitarbeiter des LANUV sollte dazu Stellung nehmen. Nein, von den Flächen ginge eine Gefahr nicht mehr aus. Für einige Teilflächen traf das zu, für andere nicht. Als wir eine Kontrollbegehung machten, saß eingangs des Windparks ein Bussard in einer Fichte und stieg eine Weihe in unmittelbarer Nähe des Windrades auf. Dann, die Rotmilan-Saison war fast vorbei, versprach die Betreiberin eine Rekultivierung „im Herbst“, löste ihr Versprechen aber nicht ein. Im Februar haben wir uns dann beim HSK erkundigt, ob er die Herstellung des auflagenkonformen Zustandes kontrolliert habe. Hatte man natürlich nicht, sondern bei der Betreiberin angefragt. Diese gab dann auch zu, dass die Rekultivierung noch ausstehe.

Das VG hatte schon einmal den HSK belehrt, dass die Artenschutzauflagen in Bestandskraft erwachsen, er dann nicht mehr befugt sei, diese neu zu werten sondern durchsetzen müsse, so lange diese nicht aufgehoben seien. Wirkung? Schließlich hat der Vorstand die Erhebung der Klage beschlossen und eine letzte Frist gesetzt.

Und plötzlich ging’s dann doch ganz schnell.

Mehr Tore – aber trotzdem verloren!

[WR] Am Dienstag, den 8.3.2022 wurden zwei Windenergieklagen des NABU vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Die eine betraf eine Anlage an der Kreisgrenze zu Bad Wünneberg und wurde gewonnen. Die andere Klage betraf eine Anlage bei Niedermarsberg. Dieses Verfahren ging jedenfalls in dieser Instanz verloren.

Der NABU hatte in Kooperation mit uns auch den zweifelhaften Fledermausschutz durch Gondelmonitoring thematisiert. Denn wir können sicher nachweisen, dass Fledermäuse auch bei mehr als 6 m/s Windgeschwindigkeit fliegen und die Anlagen in der Monitoringphase dann bereits wieder in Betrieb gehen. Das Ergebnis war für die Fledermäuse enttäuschend.

Der Hochsauerlandkreis hat im Laufe des Verfahrens die Artenschutzauflagen mehrfach nach geschärft. Darauf bezieht sich die Überschrift. Gleichwohl ist der NABU an der Schlussfassung des Bescheides dann aber trotzdem gescheitert. Nur ein Aspekt von vielen: Aus der Presse ist bekannt, dass sich NABU und VNV für ein Vogelschutzgebiet stark machen. Das Gericht hatte eine Stellungnahme des LANUV eingeholt. Das befürwortet grundsätzlich die Einrichtung des VSG. Zu den „wertgebenden“ Arten gehören nach Ansicht des LANUV u.a. der Raubwürger und der Neuntöter. Einverstanden! Aber dann zeichnet das LANUV die Grenze der Gebietskulisse so, dass angrenzende Reviere außerhalb des künftigen VSG liegen. Diese seien für das Vorhaben nicht relevant. Uff, das LANUV hat gesprochen! Das Gericht übernahm wohl, was das LANUV als herrschende fachwissenschaftliche Meinung darstellte. … trotz des inneren Widerspruchs.

Prof. Dr. Gellermann hatte in beiden Verfahren unsere Auswertung des Fledermaus-Monitorings für HSK-Anlagen schriftlich eingeführt, und wegen der Marsberger Höhlen/Stollen in diesem Verfahren vertieft diskutiert.  Schlussendlich hat er den HSK gefragt, wie die Beklagte an der anfänglichen Anlaufwindgeschwindigkeit / Cut-in-Windgeschwindigkeit gemäß Leitfaden, den besagten 6 m/s festhalten könne, wenn sie aufgrund eigener Erkenntnisse wisse, dass sie regelmäßig noch oben korrigieren müsse.
HSK: Schweigen!
Vorsitzender: „Dazu sei das Monitoring schließlich da.“
Prof. Gellermann’s Hinweis an das Gericht verfing offenbar nicht. Man dürfe sich nicht von unten nach oben, sondern müsse sich top-down an die richtige Anlaufwindgeschwindigkeit heran tasten. Andernfalls nehme man hin, dass Fledermäuse während der Monitoringphase geschreddert werden. Hätte der Fledermaus-Einwand verfangen, wäre die Klage wegen Niedermarsberg zumindest nicht komplett abgewiesen worden. Mal sehen, was in der schriftlichen Urteilsbegründung stehen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Beurteilungsprärogative, d.h. den normsetzenden Charakter der Artenschutzleitfäden kassiert. Na gut! Aber gleichwohl erlebt die kassierte Beurteilungsprärogative eine Wiedergeburt unter neuem Namen. Sie heißt jetzt Wiedergabe der fachwissenschaftlichen Meinung. Mir gruselt, wenn ein Gericht nicht versteht, dass man sich top-down an die richtige Anlaufwindgeschwindigkeit heran tasten muss.

Autohofplanung in Olsberg

Olsberg plant die Ausweisung einer Fläche für einen LKW-Autohof

Hier geht es zu den Planungsunterlagen:
https://www.olsberg.de/_rathaus/ratsinfo/117100100000011751.php

Fazit: Natur machen wir selten mit einem Big Bang kaputt.
Aber Salami-Methode unterschiedet sich im Ergebnis nicht.
Danach ist die Fläche vorbelastet. Und dann spricht nichts mehr gegen eine nördliche Erweiterung. Faktisch sind das Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet dann weg bzw. entwertete.

 Zur Sache: Die LKW-Fahrleistung ist von 2010 auf Januar 2022 um 34% gestiegen. Grundlage sind die Maut-Daten. Enthalten sind auch die mautpflichtigen Fahrten im Regionalverkehr. Die Anzahl der nächtlich auf Tour abgestellten LKW ist von 2008 auf 2018 sogar um 40% gestiegen. Alles amtliche Zahlen.
Nachhaltig? Klimaneutral? Oder wahnwitzig!


Die Planung der Stadt Olsberg hat drei Aspekte:

– Natur- und Landschaftsschutz

– Umweltschutz einschl. Verkehrsbelastung

– Arbeitsplätze

 

 


Wir wenden uns gegen die Ansiedlung des Autohofs auf dieser Fläche, weil

  • diese Fläche aktuell Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist,
  • unmittelbar an ein Naturschutzgebiet (NSG) angrenzt und
  • das LSG das NSG gegenüber der Bundesstraße puffert.

Ein Teil der örtlichen Naturschutzgebiete ist bereits der Entwässerung des Brückenbauwerkes geopfert. Wir werden unsere Bedenken in das Planungsverfahren einbringen, und dann sehen, wie der Rat dieses berücksichtigt. Wir wären davon überrascht! Denn wir unterstellen, dass dem Bürgermeister und seinem Amtsleiter der rechtliche Status der Fläche bewusst war. Anmerkung zum Leserbrief in der WP „Erst Gremien anhören“: Nicht wir, sondern der Stadtrat wird entscheiden. Wir haben nur das Recht, dass man uns wie einen Träger öffentlicher Belange hört. Die Entscheidung bedarf dann der Genehmigung der Bezirksregierung. Genau das nennen auch wir Demokratie. Wir werden gegen das Vorhaben klagen, falls wir der Meinung sind, dass die Entscheidung geltendem Recht nicht entspricht. Das nennen wir dann Rechtsstaat! Wir sind auch nicht irgendwas „Selbsternanntes“, sondern eine auf Basis eines internationalen Abkommens der Bundesrepublik eine staatlich nach UmwRbG anerkannte Umweltvereinigung, die damit auch Klagerechte hat.

Umweltrelevanz: Wir erwarten, dass der Autohof zusätzlichen Umweg-Verkehr in das Sauerland zieht. Die Trucker müssen ihre Pausen und Ruhezeiten einhalten. Nahezu alle Parkplätze laufen nach und nach über. Na klar, mehr Verkehr, mehr Parkplätze, mehr Umweltbelastung! Speziell die osteuropäischen Trucker sind einem Monat umsonst gefahren, wenn sie zweimal mit einem Verstoß gegen die Ruhezeiten erwischt werden. Sie werden also 60 km Umweg von Kreuz Werl bis Kreuz Wünneberg in Kauf nehmen. Das halten wir für so sicher, wie 1 + 1 = 2 ergeben. Wir erhielten aus Antfeld und Altenbüren unterschiedliche Reaktionen, die wohl davon abhängen, ob man direkt an der B7 wohnt. Aber lassen wir für einen Moment die zusätzliche Verkehrsbelastung der Antfelder / Altenbürener durch die B7 mal außer Acht. Dann gibt es zahlreiche Flächen, die für einen Autohof in Betracht kämen und weder Landschafts- noch Naturschutzgebiet sind, und zu keiner Katastrophe führen, wenn ein Tanklaster sich bei einem Rangierunfall in die Ruhr entlädt.

Ja, aber die Notdurft der LKW-Fahrer, so in der Westfalenpost:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wo-bitte-schoen-sollen-trucker-ihre-notdurft-verbringen-id234652683.html

Wir helfen dem Olsberger CDU-Ratsherrn aus Bruchhausen gerne, wo sich die „Örtchen“ befinden:
Die nächsten WC-Anlagen befinden sich:

  • in westlicher Richtung in einer Entfernung 4,7 km hinter bzw. vor dem geplanten Autohof.
  • in östlicher Richtung sind es etwa 11,5 km,
  • in südlicher Richtung in rd. 20 km.

Die westlichen „Örtchen“ sind öffentlich. Bei den beiden anderen muss man den Tankwart um den Schlüssel bitten, vielleicht aus Fairness einen „Schluck“ tanken. Dann hätten wir noch die den Arbeitnehmern besonders verbundenen Politiker. Erstens sollten man Naturschutz und Arbeitsplätze nicht gegeneinander ausspielen, und sich zweitens ansehen, welcher Art die Arbeitsplätze an Tankstellen sind: Teilzeit- und Minijobs!

Politisches: Wir unterstellen, dass der BM und sein Amtsleiter mit einschlägigem Kartenmaterial umgehen können. Warum unterrichtet man den Rat vor der inzidenten Einleitung des FNP-Verfahrens nicht über alle Erkenntnisse, die man bereits hat: Landschafts- und Naturschutzgebiet, Alternativen? Wenn man dann aus dem Rathaus hört, dass man ja nur „scopen“ wolle, dann ist das falsch! In einem FNP-Verfahren dieser Art, das keines förmlichen Einleitungsbeschlusses bedarf, muss zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Das Scoping ist ein Verfahrensschritt innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung. D.h. man will seitens der Verwaltung nicht „mal nur gucken“. Wir sind mit dem Scoping-Beschluss bereits inzident im FNP-Verfahren.

Aber noch interessanter ist die Frage, warum sich der Rat dieses bieten bzw. überlisten lässt. Und das vor dem Hintergrund,

  • dass RM Rosenfeld (SPD) meinte, ob man nicht erst einmal diskutieren müssen, ob man den Autohof überhaupt wolle, und
  • RM Siedhoff (CDU) auf die ohnehin prekäre Verkehrsbelastung in Antfeld und auf dem Teilstück zwischen den beiden Ampeln hinwies.

Dem Scoping haben dann doch alle zugestimmt. Von Herrn Rosenfeld wissen wir, dass er sich durch den BM überrumpelt fühlte. Wenn man dem Bericht im Sauerlandkurier vertrauen darf, hat man sich beim HSK und der Bezirksregierung ohnehin bereits vorentschieden.

https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/olsberg/zukunftsfaehiger-mobilitaetshof-bei-a46-abfahrt-olsberg-geplant-91266509.html

 

Update: Windenergie in Olsberg

Aktueller Sachstand: Der alte Flächennutzungsplan Windenergie wurde vom Verwaltungsgericht kassiert, weil er nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht wurde. Hintergrund: Der Bundesgesetzgeber hatte Änderungen beschlossen, und fast alle Kommunen hatten nicht erkannt, dass sie ihre Bekanntmachungspraxis hätten anpassen müssen. Infolgedessen steht aktuell der gesamte Außenbereich prinzipiell für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung. Die Stadt Olsberg hatte eine neue Flächennutzungsplanung eingeleitet, um den Ausbau auf wenige Standorte zu konzentrieren. Gänzlich verhindern kann sie diesen nicht. Aufwendige Umweltgutachten hat die Stadt nur für die Standorte Mannstein und Antfeld eingeholt. Das lässt darauf schließen, dass die Stadt bereits eine Vorauswahl getroffen hat. Das Planungsverfahren wurde unterbrochen, weil der Bundesgesetzgeber den Ländern erlauben wollte, Abstandsregelungen zu definieren. Das hat Einfluss auf den Umriss der Konzentrationszonen. Der 1.000-Meter-Radius würde diese verkleinern. Das entsprechende NRW-Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet. Also konnte die Stadt im August die Anpassung der Pläne vornehmen. Konnte – hat aber nicht!

In der letzten Ratssitzung hat Günter Wiegelmann vom Fragerecht Gebrauch gemacht. Der Bürgermeister ließ die Frage durch seinen Amtsleiter beantworten. Die Unterbrechung sei erfolgt, um die Ergebnisse der beabsichtigten landes- und bundesrechtlicher Rechtsänderungen abzuwarten. Bisher seien nur die landesrechtlichen Regelungen erfolgt. Nun eignet sich eine Ratssitzung nur für Bürgerfragen nicht zur Diskussion. Herr Wiegelmann hat deshalb per eMail nachgefragt, auf welche bundesrechtlichen Regelungen sich Herr Schulte denn beziehen wolle. Kurz: Solche gibt es nicht, und hätte es eine solche Gesetzesinitiative auf der Bundesebene gegeben, hätte diese am 26. 9. 2021 mit der Neuwahl des Bundestages ihr Ende gefunden. Warum versucht man, uns an der Nase herumzuführen? Oder kennt man im Rathaus das kleine Einmaleins der Staatsbürgerkunde nicht?

Was folgern wir daraus?

  • Hat man im Rathaus die Fortsetzung des Planungsverfahrens verschlafen, oder wollte man die Fortsetzung verschlafen, weil das Thema emotionsgeladen ist und Landtagswahlen bevorstehen?
  • Will man das Planungsverfahren „klammheimlich“ beenden, weil die aktuelle Bundesregierung eine Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der Windräder im Koalitionsvertrag in Aussicht stellt?

Für die letzte Vermutung spricht, dass man nicht nur aus dem Olsberger Rathaus hört, man könne ja ohnehin nicht rechtssicher planen. Hier wird den Stadträten von den Verwaltungen etwas souffliert, was Unfug ist!

Ja, seit 2012 wurden in NRW sämtliche FNP von den Gerichten kassiert, z.B. der Alt-Plan von Olsberg und Briloner STFNP Windenergie. Bei einem Teil handelte es sich wie im Fall Olsberg um die Alt-Pläne mit Bekanntmachungsfehler. Die anderen wurden kassiert, weil sie entweder Abwägungsmängel enthielten und / oder der Windenergie nicht ausreichend Raum gewährten. Beides korrespondiert. Am Beispiel Brilon: Eine Fläche ist nicht deshalb richtig ausgewählt, weil die Stadt selbst deren Eigentümer ist und die stattlichen Pachten dann selbst kassieren kann. Das Argument „nicht rechtssicher“ liefe darauf hinaus, dass sich der Rat überfordert sieht, das Mandat auszuüben, für das man sich hat wählen lassen. Denn, wer sich in diesem Land durch behördliches Handeln, Verordnungen und sogar durch Gesetze beschwert fühlt, kann dagegen klagen oder Verfassungsbeschwerde einlegen. Und wenn ein Bescheid, eine Satzung, eine Verordnung gegen das Gesetz oder ein Gesetz gegen höherrangiges Recht verstößt, werden Gerichte diese kassieren. Wir nennen das Rechtsstaat! Na und? Das passiert sogar dem Bundesgesetzgeber! Dann behebt man die Beanstandung.

Fazit: Natürlich kann der Rat das Verfahren auch einstellen, weil er sich oder die Verwaltung für überfordert hält, oder auf die Ertragsbeteiligung spekuliert. Der bisherige Aufwand wäre dann aus dem Fenster geworfen. Aber dafür sollten dann die den Rat tragenden Parteien und Mandatsträger die politische Verantwortung übernehmen.

Ab in die Freiheit – Auswilderung „unseres“ Turmfalken

[WR 16.09.2021] Wir hatten vor einiger Zeit über das Turmfalken-Küken berichtet, das wir in Sundern geborgen und zur Auffangstation nach Essentho gebracht hatten. Am Sonntag, den 12. 9. 2021 haben wir zusammen mit dem Naturschutzverein Sundern „unser“ Küken ausgewildert. Um ehrlich zu sein: „Unser“ Küken, in diesem Jahr die Nummer 3 im *****-Hotel Limpinsel, befand sich längst in Freiheit. Wenn der Vogel reif ist, muss er wieder raus! Limpinsels wildern aus, wenn der Vogel reif ist  D.h. seine Entwicklung gibt das Datum vor. Das in Herblinghausen ausgewilderte „Ersatzküken“ war eines dem 87 (!) weiteren Turmfalken-Küken folgten.

 Er / sie (!) sieht doch gut aus! Allein daraus schließen wir mal vorlaut, dass es sich um eine Lady handelt. Kess war sie auch! Eine biologische Evidenz für das Geschlecht gibt es natürlich nicht. Die Vögel werden von Wilfried Limpinsel vor der Auswilderung beringt. So wusste er zu berichten, dass sich ein von ihm ausgewilderter Falke in dem Netz einer Obstplantage vor Paris verfangen hatte, um erneut gerettet zu werden. Darf man aus dem Fundort folgern, dass er von der Essenthoer Mühle auf dem Weg zur Moulin Rouge war? Ich meinte in Wilfried Limpinsels Zügen ein gewisses Schmunzeln entdeckt zu haben. Märchen, Realität, Fehler beim Auslesen des Rings? Will sagen, niemand weiß, wohin der Weg unseren Turmfalken führt.

Wilfried Limpinsel hatte zwei weitere Vögel im Gepäck. Einen Schwarz- und einen Rotmilan. Der Schwarze wurde verletzt in der Nähe von Beverungen (Kr. Höxter) gefunden. Der Rote stammt aus der Nähe der Edermühle und war ebenfalls verletzt. D.h. der Institution Limpinsel ist auch eine überregionale Vogel-Reha angeschlossen.

Wie fällt man als Küken aus dem Nest? Nun ja, wenn die Altvögel mit einer Maus ankommen, muss man als Küken sehen, wo man bleibt. Dann wird auch mal gedrängelt und geschupst. Und dabei fällt man evtl. aus dem Nest.

Bei der Pflege ist wichtig, dass keine Prägung auf den Menschen erfolgt. Alle drei wollten offenkundig weg. Der Turmfalke, erstmals in Freiheit, wusste wohl nicht, wie ihm geschah. Flog weg, kam zurück und setze sich abseits in einen Baum, und entschloss erst dann den Weg in die Freiheit wirklich anzutreten. Beim Schwarzen vermute ich, dass ihm erst während des Fluges klar wurde, dass die Freiheit gegenüber der Voliere wieder grenzenlos ist. Der Rote gab richtig „Kniegas“, kreist dann aber doch einige Zeit über uns. Aber da waren wir uns schon nicht mehr wirklich sicher, denn zwischenzeitlich waren zwei am Himmel. Der Rote und der Schwarze? Zwei Rote? Ganz andere?

Ich bin nach der Auswilderung im Märkischen Sauerland gewandert und kam über die Herblinghauser Straße Richtung Freienohl zurück. Links, Richtung Hellerfelder Höhe kreiste ein Rotmilan. Bingo! Unserer! Etwas weiter Richtung Freienohl jagte ein Turmfalke. Auch unserer! Alles klasse! Und dann noch einer! Aber wir hatten doch nur einen? Unserer? Einer der Altvögel? Ein Geschwistervogel? Ein völlig anderer? Die Wahrheit ist: Ohne die Ringnummer zu kennen, sind es einfach nur noch Wildtiere und niemand weiß, ob sie im Sauerland bleiben bzw. nach der anstehenden Migration 2022 ins Sauerland zurückkehren. Und eigentlich wollen wir möglichst lange von den Ringen keine Nachricht erhalten.

Die Greifvogel- und Eulenstation http://www.essenthoer-muehle.de/ beherbergt auch andere Vögel. Man kann sich mit Kindern oder Enkelkinder, als Kindergarten oder Schule zur Besichtigung anmelden. Und wem die Arbeit der Familie Limpinsel am Herzen liegt, kann auch spenden:

IBAN DE49 4765 0130 0060 0727 17

Auf den Fotos kann man sehen, dass Wilfried Limpinsel auch nicht mehr „ganz neu“ ist.
Aber seine Enkelin tritt bereits in seine Fußstapfen. Und das ist auch gut so!

Das abschließende Lesefutter ziehe ich mal vor, weil es am Ende ornithologisch wird:

„Vögel füttern – aber richtig“ Das ganze Jahr füttern und sicher bestimmen, 12 EUR
von Peter Berhold https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Berthold
und Gabriele Mohr, ISBN 978-3-440-17261-2

oder „Unsere Vögel“ auch von Peter Berthold zum Beispiel als „Onleihe“ in den Stadtbüchereien, die bei Onleihe angeschlossen sind, oder auch als konventionelles Buch.

Der ornithologische Steckbrief:

Körperlänge 32-39 cm, Spannweite 65 – 82 cm, Gewicht 190 – 300 g
Der Turmfalke, wissenschaftlich Falco tinnuculus, ist nach Südbeck ein Kurz- und Mittelstreckenzieher. Es gibt aber auch Exemplare, die im Brutgebiet überwintern. Laut NABU-App sei er ein Jahresvogel. Er bevorzugt halboffene und offene Landschaften aller Art mit Angebot von Nistplätzen. Das können Feldgehölz, Baumgruppen, Einzelbäume, im Randbereich angrenzender Wälder sein, oder Gebäude im Siedlungsbereich aber auch andere Bauwerke (Schornsteine, Gittermaste …) sein also nicht nur Kirchtürme. Halbhöhlen und mehr oder weniger geschlossene Nistkästen werden gerne angenommen. Er zieht auch gerne als Nachnutzer in Krähen- und Elsternnester ein. Die Verpaarung erfolgt saisonweise. Die Balz beginnt Anfang März. Die Eier werden im Zeitfenster von Ende März bis Mitte Mai gelegt. Das Gelege besteht aus 4 – 6 Eiern und die Brautdauer beträgt 27 – 32 Tage. Das Weibchen brütet. Die anschließende Nestlingsdauer beträgt ebenfalls 27 – 32 Tage. Die Aufzucht erfolgt durch die Männchen. Abschließend – in der Regel Mittel Juni – erfolgt dann die Bettelflugphase. Der Vogel ist tag- und dämmerungsaktiv.

Bei der Jagd bleibt der Vogel oft mit schnellen Flügelschlägen „rüttelend“ in der Luft auf der Stelle stehen, um Nagetiere am Boden zu suchen. Nahrung: Kleinsäuger, Vögel und Insekten.

-.-.-.-.-

Karl oder Karla?

[WR, 29.06.2021] Ich unterscheide gerne zwischen dem evidenzbasierten, also dem wissenschaftlichen, und dem romantischen Naturschutz, muss aber zugeben, dass der romantische Naturschutz ein gutes Gefühl macht. Für den evidenzbasierten Naturschutz braucht man indessen ein Teflon-Gemüt und / oder einen guten Psychiater. Die Mehrzahl unserer Zeitgenossen versteht nicht, dass uns die Natur nicht gehört, sondern wir ein Teil von ihr sind und alle Arten mit allen anderen Arten interagieren. Wir sollten ein ganz eigenes,sogar eigennütziges Interesse am Naturschutz haben. Die Älteren z.B. wissen noch, dass das inzwischen verbotene DDT ein Wundermittel der Landwirtschaft war, bis uns die Brut-Mißerfolge der Greifvögel auf die Spur der Toxität des DDT brachten.

Aber nun zur Sache oder zum guten Gefühl:
Heute, am 28.6., fiel in Sundern ein Turmfalkenküken aus den Nest. 
Die Eltern hatten den Brutplatz gut gewählt: Unmittelbar am Haus des Vorsitzenden des Naturschutzverein Sundern. … Karl-Heinz. Wirklich clever! Dumm, dass er nicht zu Hause war. Also telefonierten andere Familienmitglieder hinter ihm her. Der von unterwegs zu mir. Meine Frau sagte mir, dass ich einen Anruf versäumt hätte. Rückruf zum Kollegen. Start der Aktion, den Turmfalken zu bergen und den Umzug zur Greifvogel-Auffangstation nach Essentho einzuleiten. Beißen wollte der Lümmel!
Noch ist unklar, ob der Turmfalke ein Er oder eine Sie ist. Deshalb Karl oder Karla! Jetzt wohnt er zusammen mit zwei anderen TF-Küken in Essentho im „*****-Hotel Limpinsel“.

Einer der beiden bereits vorhandenen Gesellen verhielt sich etwas aggressiv. Das was der oben links. Gut, auf dem Bild sieht das schon anders aus. „Unser“ TF ging in Deckung … für genau eine Minute. Dann waren die Verhältnisse geklärt und unser „TF“ begann mit gespreizten Flügeln zu fressen. Nach mindestens vier Stunden schmachten hatte er / sie richtig „Kohldampf“. Der oben links war noch verdutzt. Inzwischen vertragen sich alle.
Warum schreibe ich das? Ich formuliere es mal etwas flapsig:
Karl oder Karla sucht einen Paten (oder mehrere), die Kost und Loggie aufkommen. 

Bevor ich gefahren bin, habe ich einen alten Bekannten besucht. Einen von einer Windmühle geschlagenen Rotmilan, der mit einem schadhaften Flügel flugunfähig überlebt hat. Es ist zum Heulen!

Hier geht’s zum Spendenkonto!
http://www.essenthoer-muehle.de/in_vogel.htm

Ziel ist natürlich die baldige Auswilderung. Ich überlege, wie Limpinsel, der bekanntlich selbst nicht fliegen kann, die Ästlingszeit und den Abschluss der Auswilderungen „schafft“. Ich lasse mir das erklären und werde berichten.

 

 

 

 

 

 

Windsberg-Update – Beobachtung erfolgt

[WR: 09.07.2021] Der Aufruf war erfolgreich.
Wir können den Betrieb nachweisen!
Die Beschwerde an die Obere Naturschutzbehörde ist raus!

[WR: 08.07.2021] Der 8.10. des Genehmigungsbescheides soll nicht nur den Rotmilan und Bussard, sondern alle Vögel und Fledermäuse schützen. Beim Abfassen der Beschwerde an die Obere Naturschutzbehörde stellte sich die Frage, ob die Betreiberin die beiden westlichen Anlagen vor dem Hintergrund der vehementen Diskussion und dem Hinweis auf das Naturschutzstrafrecht die Anlagen denn wirklich noch zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang  in Betrieb hat und es auf die Tötung von Vögeln ankommen lässt.  Wir haben einige Mitglieder gebeten, das zu beobachten und uns ggf. an info@vunh.de den Betrieb der WEA mit Datum und Uhrzeit der Beobachtung mitzuteilen.
Das langsame Trudeln gilt nicht als Betrieb der Anlage. Also bitte die Umdrehungen pro Minute zählen.
Nach den mit der zunächst unterlassenen Rekultivierung, die dann im Laufe der Beschwerde bei der Bezirksregierung nachgeholt wurde, trauen wir der Gegenseite ohne weiteres zu, dieses „Spiel“ zu wiederholen und haben die Beschwerde erst einmal noch nicht abgeschickt.

Tendenzen bei der Genehmigung von WE-Vorhaben, dem Briloner-Windsberg und von einem Tiger, der sich selbst die Zähne zieht

[WR 07.07.2021] Als der Prozess wegen des Rotmilans in Brilon-Nehden drohte, für die Vorhabenträgerin verloren zu gehen, schwenkte sie um. Vielleicht auch aus Einsicht, denn eine Firma wie Enercon möchte Windräder bauen und aufstellen. Die Vorhabenträgerin beantragte, den Genehmigungsbescheid zu ihrem Nachteil zu ändern und eine Tagabschaltung der Anlagen während der Rotmilansaison anzuordnen, falls der Horst besetzt ist. Das Modell macht Schule. So hat der Vorhabenträger in Neuenrade (Märkischer Kreis) eine ähnliche Regulierung beantragt. Darauf hin hat das OVG den aktuellen Baustopp aufgehoben. Aber zurück zu Nehden: Am Beginn der Rotmilansaison kam der Gutachter im Auftrag der Vorhabenträgerin. Sein Ergebnis: Der Horst sei vom Rotmilan nicht besetzt. Tatsächlich hatte ein Kolkrabe den Horst „geklaut“, aber der RM im 50-m-Abstand einen neuen errichtet. Der Gutachter war indessen so auf den alten Horst konzentriert, dass er den neuen natürlich nicht gesehen hat.

Das Abschalt-Modell hilft den Arten aber nur dann, wenn Auflagen überwacht und bei Nichteinhaltung seitens der Unteren Umweltbehörde die Abweichung nicht geduldet, sondern die Auflagen durchgesetzt und die rechtswidrig erzielten Erträge abgeschöpft werden. Genau daran hapert es, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:

Wir haben am Briloner Windsberg in einem der Vorjahre drei getötete Milane zu beklagen. Die Anlagen sind also brandgefährlich! In dem Jahr war die Betreiberin mit der Erfüllung der Rekultivierungsauflagen in Verzug. Wir haben uns dagegen gewehrt. Unsere Beschwerde wurde zwar von der Bezirksregierung zurückgewiesen, wie von Geisterhand war aber zeitgleich die Rekultivierung erfolgt.

Wir haben die Untere Umweltschutzbehörde des HSK im März darauf hingewiesen, dass entgegen der Ziffer 8.10. des Genehmigungsbescheides im Umkreis von 150 m (Regelunsinhalt des 8.10.) und darüber hinaus durch den Borkenkäfer-Rodungen für dem RM attraktive Brachen entstanden sind. Eigentlich waren diese vermeidbar. Von den Baumleichen geht eine weitere Borkenkäfergefahr nicht mehr aus. Man hatte die Rodung also soweit zurückstellen können, um unmittelbar anschließend möglichst im Herbst zu rekultivieren oder bis unter ihnen ein Niederwald entstanden wäre. Denn die Fläche mit den Baumleichen wäre für den RM kein interessantes Nahrungshabitat.

Wegen des „darüber hinaus“ hatten wir uns eingebildet, auf friedlichem Wege eine umfassende Lösung zu verhandeln. Die Betreiberin, über die Stadtwerke, eine 50%-ige Enkelgesellschaft der Stadt, spielte jedoch auf Zeit. Schließlich legte die Betreiberin kürzlich nach Fristablauf einen Rekultivierungsplan nur für den 150 m-Radius vor, mit dessen Realisierung sie im Herbst (Herbstanfang / Herbstende?) beginnen wollte. Zu den angrenzenden Brachen sagte sie nichts. Wir haben dann die offenkundig sinnlosen Gespräche abgebrochen, nachdem evident war, dass die Betreiberin auf Zeit spielt. Beim HSK haben wir anschließend beantragt, nunmehr einseitig eine Tagabschaltung für die restliche Rotmilansaison bzw. Abschluss der Rekultivierung anzuordnen. Der verantwortliche Mitarbeiter lehnte dieses mündlich ab.

Wie geht es weiter? Theoretisch könnten wir einen Antrag auf einstweiliger Anordnung stellen. Wir müssen aber mit den Geldern speziell mit Blick auf den Mannstein und Antfeld haushalten. Also werden wir uns im nächsten Schritt an die Obere Naturschutzbehörde wenden und gleichzeitig den Bürgermeister der Stadt Brilon und den Landrat auf den Missstand hinweisen. Mögen die Herren dann allabendlich beten, dass wir nicht nachweisen können, dass erneut ein Vogel von den Anlagen geschlagen wurde. Denn dann wären wir u.E. im Naturschutzstrafrecht.

WE Vorhaben Olsberger Mannstein

[WR 29.06.2021]
Heute wurde es offiziell. Der HSK führt eine s.g. Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz durch. Wegen Einzelheiten verweise ich auf das Amtsblatt von heute:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2021/00_Amtsblatt_23_2021.999.pdf
Bzw. die Internet-Seite mit den öffentlichen Bekanntmachungen
https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff
Nicht wundern. Wenn man auf die Internet-Seite geht und auf den Link unter Mannstein I bzw. Mannstein II klickt, landet man auf ein PDF mit der Bekanntmachung. Wenn man dort auf den Link klickt, landet man wieder auf der Internet-Seite mit den öffentlichen Bekanntmachungen. Wir haben die Damen und Herren des HSK auf diese Schleife hingewiesen, halten diese Art des Vorgehens für nicht niedrigschwellig, nicht bürgerfreundlichen und Verfahrensfehlerhaft. Aber die Damen und Herren im Kreishaus sind inzwischen weitgehend „schmerzbefreit“.  Irgendwann in der Zukunft sollte hier ein weitere Link erscheinen, der dann zu Unterlagen führt, zu denen wir Stellung nehmen können.
Zum Verfahren selbst kann man 1 zu 1 kopieren, was wir bei Antfeld zu den Themen Schall, Raumnutzung der Vögel und Fledermäusen gesagt haben. Es wird nicht um Bauen oder Nichtbauen, sondern nur um Regulierung und Artenschutz gehen.
Anders als in Antfeld würde uns die im Landes-Gesetzgebungsverfahren befindliche 1.000-m-Regelung beim Mannstein nicht helfen.

Gesetzesänderungen, WE Vorhaben in Olsberg, Mannstein, Antfeld und Heidkopf

[WR 29.06.2021]
I. Gesetzesänderungen
Der Gesetzgeber hat zwei gravierende Änderung beschlossen.
1. Alle Windenergieklagen bezüglich WEA >50 m werden nicht mehr vor den Verwaltungsgerichten sondern vor dem Oberverwaltungsgericht als Eingangs- und vermutlich i.d.R. einziger Instanz verhandelt. Das verteuert den Rechtsschutz bzw. das Kostenrisiko um 30%.
2. Durch eine Änderung des EEG dürfen die Vorhabenträger die Kommunen mit 0,2 Ct/khW an den Erträgen der Windparke beteiligen. Vorsorglich hat den Gesetzgeber ins Gesetz geschrieben, dass diese Zahlung nicht als Vorteilsgewährung im Sinne des StGB g i l t. „Gilt“ bedeutet: Es könnte eine sein, aber wir tun so, als ob es keine wäre.

II. Antfeld
[…]
1. Schall:
Das Gutachten hat u.E. Mängel. Messlatte sind die erstklassigen Einwendungen eines Mitglieds i.S. Mannstein. Falls sich der HSK diese zueigen macht, müsste er einen schallreduzierten Betrieb anordnen. Damit kann der Betreiber leben, da die maximalen Schallemissionen nur erreicht werden, wenn’s Richtung Volllast geht. Und die erreicht der Betreiber nur selten. Außerdem kann man die Einhaltung dieser Regulierung so gut wie nicht kontrollieren.

2. Rotmilan:
Wir haben die Raumnutzungsanalyse des Gutachters gerügt. Natürlich fliegen alle Rotmilane ziemlich genau an der Vorhabenfläche vorbei. Im Zentrum unserer Kritik steht, dass die Beobachtungen über eine zu große Distanz und nicht als Kreuzpeilung von zwei Fixpunkten. Den rein ornithologischen Teil der Kritik hat der VNV übernommen. Mal ganz optimistisch unterstellt, dass der HSK dieser Kritik folgt, wird er für die Rotmilan-Saison (Balz bis Ende Aufzucht oder gesamte Anwesenheit?) eine Abschaltung zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang anordnen. BTW: Deshalb stehen aktuell die beiden neuen Windräder bei Nehden tagsüber still. Indessen gehe ich davon aus, dass der HSK sagen wird, wir haben ein Gutachten egal von welcher Qualität, also winken wir den Antrag durch; Erfahrung aus dem  Vorhaben Nehden. Dann müssen wir überlegen, den Bescheid zu beklagen. Aber dann geht es wirklich nur um den Artenschutz, nicht um Bauen oder Nichtbauen.

4. Fledermäuse:
Wir verlangen eine Optimierung des Gondelmonitorings. Sind wir auch hier mal ganz optimistisch, dass der HSK unseren Einwendungen folgt. Dann geht es auch hier nicht um Bauen oder Nichtbauen, sondern um die
Regulierung der Betriebsbedingungen, sprich Nachtabschaltungen. Folgt der Kreis unseren Einwendungen nicht, so müssen wir auch hier überlegen, den Artenschutz gerichtlich durchzusetzen.

5. Zu den möglichen Regulierungen:
Diese wirken auf Bauen oder Nichtbauen allenfalls über die Rentabilität der Anlagen. Bei einem Projektierer wie JUWI dürfte diese kaum eine Rolle spielen, denn der Projektierer verdient den größten Teil seiner Erträge in „t-null“ mit dem Bau und der Platzierung der Objektgesellschaft , also bevor sich die Anlagen erstmals drehen, und später als Servicer.

6. Zum EÖT am 30.6.2021:
Der Termin ist unglücklich gewählt. Die Landesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das außerhalb der Flächennutzungsplanung einen Abstand zur nächsten Wohnbebauung von 1.000 m vorschreibt. Wäre das Gesetz bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag in Kraft getreten, so dürfte das nördliche der vier Windräder nicht genehmigt werden. „Hätte, hätte, Fahrradkette!“ Wir haben gerügt, dass der HSK wegen Corona eine Online-Konsultation nach dem PlanungsSicherstellungsGesetz zumindest parallel zum  präsenten Erörterungstermin hätte anbieten müssen. Ohne Erfolg!
Die Rahmenbedingungen der Veranstaltung entsprechen der aktuellen CoronaschutzVO des Landes, bieten aber nicht den Infektionsschutzstandard, der nach Max Planck Institut für Chemie aufgrund der aerosolen Übertragung wissenschaftlich nötig wäre. Ins Feld führen könnten wir auch das Argument, dass unser Vertreter einen vollständigen Impfschutz mangels Angebot bisher nicht erwerben konnte.
Wir versuchen abzuschätzen, ob man dieses durch Nichtteilnahme an dem Termin als Verfahrensfehler  auswerten kann. Bzw. am Termin teilzunehmen, mit FFP2-Maske zu verhandeln und das Meeting nach 75
Minuten-Intervall analog arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften für FFP2-Masken für 30 Minuten zu verlassen.
Hat der HSK einen EÖT nicht ordnungsgemäß durchgeführt, könnte der Genehmigungsbescheid aufzuheben und nach einem ordnungsgemäß durchgeführten EÖT neu zu entscheiden sein, also dann, wenn das Landesgesetz verabschiedet ist.  Aber ob das zieht, wird sich erst zeigen, wenn wir aus dem Gericht raus kommen.

III. Mannstein
Hier verzögert die große Zahl der Bürgereinwendungen den EÖT.
Wahrscheinlich wird der HSK eine s.g. Online-Konsultation anordnen. Wie auch immer, hier hilft der  künftige 1.000 m-Abstand nicht. Richtung Brunskappel enden die 1.000 m der südlichen Anlage im bzw. am nördlichen Gewerbegebiet.