Änderungen des Naturschutzgesetzes – Rechnen müßte man können!

Stellen wir mal zurück, was man von einem Artenschutz halten darf, wenn dieser davon abhängt, ob er den Windmüllern zumutbar ist. Des das ist der eigentliche Skandal. Bekanntlich (oder auch nicht) hat der Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) ganz erheblich zum Nachteil der jetzt weniger geschützten Arten geändert. Nun hängt der Artenschutz davon ab, dass dessen Beachtung für den Windmüller zumutbar ist. Zu diesem Zweck hat sich der Gesetzgeber in Mathematik versucht und seine Formel ins Bundesgesetzblatt geschrieben.

 


Flst[Mahd] steht für die
Anzahl der Flurstücke im Umfeld einer WEA und M[ahd] für die Anzahl der Tage, an den die WEA abzuschalten ist. Das „h“ hinter dem ersten Malzeichen steht für die Summe der Abschaltstunden wegen Mahd, Ernte und Pflügen. Aber wie war das nochmal?

Punktrechnung geht vor Strichrechnung? Und wenn die Strichrechnung vorgehen soll, muß man Klammern setzen, d.h. hier hätte man eine Klammer mehr setzen müssen? Oder hätte man auch das „h“ als h1, h2 … h5 hinter jeden der jeweiligen Summanden schreiben können?

In welcher Jahrgangsstufe wurde das gelehrt? … egal die meisten MdBs haben Abi! 598 Mitglieder des Bundestages! Niemand hat’s gemerkt!  Aber wo steht denn, dass man Gesetze, die man beschließt auch verstehen muß?

Aber das ist nicht der einzige Flop. Oder war es kein Flop, sondern gewollt? Oder wußte man nicht, dass der Wind im Verlauf eines Jahres immer unterschiedlich stark  weht. Nun ja, im Bundestag sitzen keine „Wetterfrösche“. Und müßten die Abgeordneten nicht ständig im Parlament sitzen, wären also etwas naturverbundener, wüßten Sie, dass die Artenschutzauflagen genau die Zeiten betreffen, in denen weniger Wind weht. Artenschutzabschaltungen in dieser Zeit tun dem Windmüller weniger weh. Trotzdem tut der Gesetzgeber bei der Berechnung der Zumutbarkeitschwelle so, als wehe übers ganze Jahr der gleiche Wind.