Unsere Mitglieder haben zahlreich die Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt unterstützt. Was wurde daraus? Die Presseberichterstattung endete mit der Einreichung der Unterschriften.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Unterschriften wurde um fast 100% übertroffen. Der Landtag mußte sich befassen. Es erfolgte eine Anhörung der Verbandsvertreter. Der Umweltausschuss des Landtages hat am 9.11.2021 beschlossen: „Der Ausschuss beschließt mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD- Fraktion, der Volksinitiative nicht zu folgen.“ Die Wortbeiträge der Beratung befinden sich ab Seite 42. Eine Volksinitiative (Art. 67 LV-NRW) zielt anders als Volksbegehren und Volksentscheid nicht auf ein konkretes, ausformuliertes Gesetzesvorhaben, sondern auf das Ersuchen, dass sich der Landtag mit den Forderungen befaßt. Das Befassen des Art. 67 LV kann bedeuten, dass man allen oder einigen Forderungen ganz oder teilweise folgt, andern nicht. Das Ergebnis kann eine Expertenberatung, ein Gesetzesvorhaben und / oder eine Entschließung sein.
Okay, später gab es noch einen nicht mehr verhandelten neuen Entschließungsantrag der SPD und der Grünen. So zu sagen als zweiten Aufguss der Ausschussberatung! Zielführende wäre es gewesen, Forderungspunkt für Forderungspunkt mit Phantasie in der Ausschussberatung abzuarbeiten.
Fazit:
Wer zu spät aufwacht hat auch verschlafen, und Artenvielfalt bearbeiten „wir“ nur in Sonntagsreden.