Prozesserfolg für die Fledermäuse

[WR] Unsere Arbeit trägt doch Früchte. Die Stadt Rinteln hatte das kommunale Einvernehmen zur Genehmigung von Windenergieanlagen versagt, und dieses u.a. auf die unzureichende Cut-in-Windgeschwindigkeit (CiW) für das Monitoring gestützt. Die 6 m/s aCiW sei zu niedrig fixiert.
Pressestelle des VG Hannover: „Die Klagen der Stadt Rinteln gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet sowie gegen die Ersetzung ihres darauf bezogenen Einvernehmens waren weitgehend erfolgreich. Da in den Nebenbestimmungen der Genehmigung für zwei Fledermausarten keine ausreichenden Abschaltzeiten festgesetzt wurden, hat die Kammer den Ersetzungsbescheid aufgehoben und die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Landkreis Rinteln als Genehmigungsbehörde hat nun die Möglichkeit, den Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.“
Es ist schon bemerkenswert, dass eine Gemeinde eine Naturschutzbehörde zum Naturschutz tragen muss.
Leider kann man der Pressemitteilung nicht entnehmen, dass es um 6 m/s vs. mindestens 7,5 m/s ging. Die 7,5 m/s stellen zwar immer noch nicht zufrieden. Aber immerhin! U.E. muß man bei 8 bis 9 m/s starten und dann top-down die artenschutzverträgliche CiW finden. Einige Informationen aus unserer Arbeit liefen über den Anwalt, der auch für uns tätig ist.