Windsberg-Update – Beobachtung erfolgt

[WR: 09.07.2021] Der Aufruf war erfolgreich.
Wir können den Betrieb nachweisen!
Die Beschwerde an die Obere Naturschutzbehörde ist raus!

[WR: 08.07.2021] Der 8.10. des Genehmigungsbescheides soll nicht nur den Rotmilan und Bussard, sondern alle Vögel und Fledermäuse schützen. Beim Abfassen der Beschwerde an die Obere Naturschutzbehörde stellte sich die Frage, ob die Betreiberin die beiden westlichen Anlagen vor dem Hintergrund der vehementen Diskussion und dem Hinweis auf das Naturschutzstrafrecht die Anlagen denn wirklich noch zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang  in Betrieb hat und es auf die Tötung von Vögeln ankommen lässt.  Wir haben einige Mitglieder gebeten, das zu beobachten und uns ggf. an info@vunh.de den Betrieb der WEA mit Datum und Uhrzeit der Beobachtung mitzuteilen.
Das langsame Trudeln gilt nicht als Betrieb der Anlage. Also bitte die Umdrehungen pro Minute zählen.
Nach den mit der zunächst unterlassenen Rekultivierung, die dann im Laufe der Beschwerde bei der Bezirksregierung nachgeholt wurde, trauen wir der Gegenseite ohne weiteres zu, dieses „Spiel“ zu wiederholen und haben die Beschwerde erst einmal noch nicht abgeschickt.